21. Mai 2026
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Bild: Generiertes Symbolbild

Debatte um Bio-Anteil beim Schulessen sorgt für Fragen

Stadt verteidigt Vorgehen bei Schulcatering in Castrop-Rauxel

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Die Diskussion um den Bio-Anteil beim Schulessen an den weiterführenden Schulen in Castrop-Rauxel beschäftigt derzeit Verwaltung und Öffentlichkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der politisch beschlossene Anteil von durchschnittlich 30 Prozent Bio-Lebensmitteln im Catering-Angebot nachgewiesen wird.


Hintergrund der Debatte ist, dass der aktuelle Caterer „Muttis Küche“ bislang nicht über eine eigene Bio-Zertifizierung verfügt. Daraus hatte sich zuletzt die Frage entwickelt, ob die bisherigen Nachweise für die Erfüllung der Ratsvorgabe ausreichend sind.


Die Stadtverwaltung hat auf CASNews-Nachfrage nun ausführlich erläutert, warum sie ihr Vorgehen weiterhin für nachvollziehbar hält.


Nach Angaben der Verwaltung war die Ausschreibung für die Schulverpflegung bereits im ersten Anlauf schwierig. Damals sei kein zuschlagfähiges Angebot eingegangen. Als Ursache seien insbesondere wirtschaftliche Rahmenbedingungen genannt worden.


Die Stadt habe deshalb bei der erneuten Ausschreibung verschiedene Interessen miteinander abwägen müssen: einen bezahlbaren Menüpreis für Familien, eine bestimmte Qualität der Mahlzeiten und gleichzeitig vertretbare zusätzliche Kosten für die Kommune.


An der politischen Vorgabe eines durchschnittlichen Bio-Anteils von 30 Prozent habe die Verwaltung dennoch festgehalten.


Im Rahmen des Vergabeverfahrens sei geprüft worden, welche Nachweise dafür verlangt werden können. Nach Darstellung der Stadt müssen entsprechende Zertifikate vergaberechtlich nicht zwingend bereits bei der Angebotsabgabe vorliegen, sondern können grundsätzlich auch erst zum Leistungsbeginn nachgewiesen werden.


Die Verwaltung betont außerdem, dass eine unmittelbare Zertifizierung des Anbieters keine verpflichtende Vorgabe der Ausschreibung gewesen sei. Stattdessen seien auch andere Nachweise zugelassen worden. Diese seien inzwischen durch weitere Unterlagen ergänzt und aus Sicht der Verwaltung plausibel belegt worden.


Die Stadt erklärt ausdrücklich, keinen Anlass zu haben, an den Angaben des Caterers zu zweifeln.


Eine zentrale Rolle spielt dabei die rechtliche Bewertung der sogenannten Bio-AHV-Verordnung. Nach Auffassung der Verwaltung greift diese Regelung vor allem dann, wenn Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung selbst aktiv mit Bio-Kennzeichnungen werben.


„Muttis Küche“ kennzeichne seine Speisepläne gegenüber Schülern und Eltern derzeit jedoch nicht mit offiziellen Bio-Siegeln oder entsprechenden Bio-Auslobungen im Sinne der Verordnung.


Die Stadtverwaltung verweist zudem darauf, dass sie selbst kein Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung sei und deshalb nicht unmittelbar unter diese Regelungen falle.


Nach Angaben der Verwaltung habe das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) das gesamte Verfahren sowie den eingeschlagenen Prozess grundsätzlich positiv bewertet. Unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe es allerdings bei der Frage, wann genau eine Zertifizierung verpflichtend erforderlich werde.


Gleichzeitig kündigt die Stadt bereits Konsequenzen für künftige Ausschreibungen an. Gemeinsam mit der Politik solle geprüft werden, ob eine Zertifizierung perspektivisch verpflichtend vorgeschrieben werden soll.


Außerdem befinde sich der Caterer inzwischen bereits im laufenden Vertragsverhältnis auf dem Weg zu einer entsprechenden Zertifizierung und arbeite dabei mit externer Unterstützung.


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Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.