Freibad-Sanierung könnte 5,8 Millionen Euro kosten
Stadt will Bundesförderung für energetische Modernisierung beantragen
- 16.05.2026 um 16:41
- Castrop-Rauxel
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Jetzt Newsletter abonnierenDas Freibad an der Recklinghauser Straße 208 soll umfassend saniert und energetisch modernisiert werden. Die Stadt Castrop-Rauxel will dafür am Projektaufruf 2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilnehmen. Darüber beraten am 21. Mai 2026 zunächst der Haupt- und Finanzausschuss und anschließend der Rat der Stadt.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, dass der Rat die Teilnahme am Bundesprogramm beschließt. Damit würde die Stadt zunächst eine Projektskizze einreichen. Eine verbindliche Förderzusage oder eine finanzielle Verpflichtung entsteht dadurch noch nicht.
In der Vorlage beschreibt die Verwaltung das Freibad als zentrale Sportinfrastruktur für die Öffentlichkeit und den Vereinssport. Es werde nicht nur von örtlichen Sportvereinen genutzt, sondern im Sommer auch von vielen Bürgern als Ort für Sport, Freizeit und Begegnung. Das Bad trage damit zur sportlichen Betätigung, zur sozialen Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Stadtgebiet bei.
Gleichzeitig sieht die Stadt erheblichen Handlungsbedarf. Die baulichen Anlagen und Gebäude weisen nach Darstellung der Verwaltung einen deutlichen baulichen, technischen und energetischen Sanierungsbedarf auf. Genannt werden insbesondere die Gebäudehülle, die technische Gebäudeausrüstung und die Sanitäreinrichtungen. Ziel sei es, einen langfristigen, wirtschaftlichen und energetisch nachhaltigen Betrieb sicherzustellen.
Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen steht der Abschied von fossilen Brennstoffen. Vorgesehen ist unter anderem die Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage einschließlich der notwendigen Erdwärmesonden. Außerdem soll die Absorberanlage zur Beckenwassererwärmung erneuert werden.
Darüber hinaus sollen alle Gebäude im Dach- und Fassadenbereich gedämmt werden. Geplant sind außerdem die Erneuerung der Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, der Austausch von Fensterflächen und Außentüren sowie eine flächendeckende Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung.
Auch die Aufenthaltsqualität und die Barrierefreiheit sollen verbessert werden. Die Verwaltung nennt eine umfassende Sanierung des Eingangsbereichs sowie der WC- und Duschräume. Zusätzlich sollen barrierefreie Behinderten-WC- und Duschanlagen hergerichtet werden.
Weitere Maßnahmen betreffen den langfristigen Erhalt des Badebetriebs. Dazu zählen unter anderem die Sanierung der Beckenköpfe und neue Einstiegsleitern. Begleitet werden soll das Vorhaben durch einen anerkannten Energieeffizienz-Experten. Die Koordination soll ein externer Projektsteuerer übernehmen.
Die Verwaltung verbindet mit dem Sanierungskonzept mehrere Ziele: eine bessere Energieeffizienz, eine Annäherung an Klimaneutralität, geringere Betriebskosten, mehr Barrierefreiheit, eine höhere Aufenthaltsqualität und die Anpassung an aktuelle Sicherheits- und Technikstandards. Insgesamt soll der Betrieb des Freibades für mindestens weitere 20 Jahre gesichert werden.
Die Kosten werden derzeit auf insgesamt 5,8 Millionen Euro geschätzt. Bei einer Förderquote von 75 Prozent könnte der Bund davon 4,35 Millionen Euro übernehmen. Der städtische Eigenanteil läge dann bei 1,45 Millionen Euro.
Die Umsetzung ist nach aktuellem Stand für die Jahre 2028 bis 2032 vorgesehen. Für 2028 sind Investitionskosten von 300.000 Euro geplant, der Eigenanteil der Stadt läge bei 75.000 Euro. In den Jahren 2029, 2030 und 2031 sind jeweils 1,5 Millionen Euro Investitionskosten vorgesehen, mit jeweils 375.000 Euro städtischem Eigenanteil. Für 2032 werden 1 Million Euro Investitionskosten und 250.000 Euro Eigenanteil genannt.
Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase reicht die Stadt eine Interessenbekundung mit Ratsbeschluss ein. Erst wenn das Projekt positiv ausgewählt wird, folgt in einer zweiten Phase die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.
Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Projekte trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sollte Castrop-Rauxel berücksichtigt werden, müssten entsprechende Mittel in der Haushaltsplanung für die Jahre 2027/2028 und folgende Jahre eingeplant werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Verwaltung eine ausführliche Darstellung der finanziellen Folgewirkungen noch nicht für erforderlich. Diese Angaben sollen erst dann im Detail ermittelt werden, wenn die Stadt nach der Interessenbekundung tatsächlich zur Abgabe eines Förderantrags aufgefordert wird.
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Autor
Nils Bettinger
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