AfD beantragt Prüfung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber
Verwaltung soll rechtliche, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen für gemeinnützige Tätigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz untersuchen
- 05.07.2026 um 08:44
- Castrop-Rauxel
Die AfD-Ratsfraktion möchte prüfen lassen, ob in Castrop-Rauxel künftig gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für leistungsberechtigte Asylbewerber eingerichtet werden können. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion für die Ratssitzung am 16. Juli eingereicht.
Nach dem Antrag soll die Stadtverwaltung zunächst untersuchen, ob und in welchem Umfang Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Stadtgebiet rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar wären. Die AfD betont in ihrer Begründung ausdrücklich, dass mit dem Antrag keine unmittelbare Einführung solcher Arbeitsgelegenheiten beschlossen werden solle. Ziel sei zunächst eine umfassende Entscheidungsgrundlage für den Rat.
Die Verwaltung soll unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen darstellen. Dazu gehören Fragen der Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit, des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität. Außerdem soll erläutert werden, welche Rechte und Pflichten sowohl die Stadt als auch leistungsberechtigte Personen hätten und welche Folgen eine unbegründete Ablehnung einer zugewiesenen Arbeitsgelegenheit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben könne.
Darüber hinaus soll die Verwaltung Zahlen zum betroffenen Personenkreis vorlegen. Gefragt wird unter anderem, wie viele Menschen derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wie viele davon grundsätzlich für Arbeitsgelegenheiten infrage kämen und welche gesetzlichen Ausschlussgründe – etwa Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Integrationsmaßnahmen oder Erwerbstätigkeit – zu berücksichtigen wären.
Auch mögliche Einsatzbereiche sollen geprüft werden. Die AfD nennt beispielsweise die Pflege öffentlicher Grünanlagen, Spielplätze und Friedhöfe, die Unterstützung des städtischen Bauhofs, von Schulen, Sportanlagen oder kulturellen Einrichtungen sowie Tätigkeiten bei gemeinnützigen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Einrichtungen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Prüfauftrags betrifft die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen. Die Verwaltung soll unter anderem den Personalbedarf für Anleitung und Kontrolle, notwendige Sachmittel, Fragen des Arbeitsschutzes und der Haftung sowie mögliche Kosten und Fördermöglichkeiten darstellen. Ebenso soll untersucht werden, ob kommunale Einrichtungen durch zusätzliche gemeinnützige Tätigkeiten entlastet werden könnten.
Außerdem regt die AfD an, Erfahrungen anderer Kommunen auszuwerten. Dabei sollen unter anderem Teilnahmequoten, organisatorische Umsetzung, Personalbedarf, Integrationswirkungen, finanzielle Auswirkungen sowie praktische Erfahrungen in die Bewertung einfließen.
Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen die Ergebnisse der Prüfung anschließend dem zuständigen Fachausschuss sowie dem Rat in Form eines schriftlichen Sachstandsberichts vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob und in welchem Umfang entsprechende Arbeitsgelegenheiten in Castrop-Rauxel rechtlich zulässig, organisatorisch umsetzbar, wirtschaftlich vertretbar und integrationspolitisch sinnvoll wären.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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