17. Juli 2026
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Sabine Seibel ist langjähriges Ratsmitglied für die SPD. | Bild: Rathaus: CASNews / Sabine Seibel: SPD

Sabine Seibel widerspricht eigener SPD-Fraktion: „Disziplinarmaßnahme gegen mich“

Nach rund 30 Jahren im Betriebsausschuss 3 verliert die Ratsfrau zwei Funktionen – Hintergrund ist ihre abweichende Haltung zur Bebauung des Erinplatzes

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Ein zunächst unscheinbarer Tagesordnungspunkt hat in der Ratssitzung am Donnerstag, 16. Juli 2026, einen offenen Konflikt innerhalb der Castrop-Rauxeler SPD sichtbar gemacht. Die langjährige Ratsfrau Sabine Seibel widersprach öffentlich der Entscheidung ihrer eigenen Fraktion, sie aus zwei politischen Gremien abzuberufen.


Unter dem Tagesordnungspunkt 31.2 „Ausschussumbesetzungen SPD-Fraktion“ gab Seibel eine persönliche Erklärung ab. Sie werde die Vorlage in Bezug auf ihre Person nicht positiv zur Kenntnis nehmen und widerspreche ihr vollumfänglich, erklärte die Obercastroper Ratsfrau.


Die Umbesetzungen erfolgten ausdrücklich gegen ihren Willen und entbehrten aus ihrer Sicht jeder sachlichen und fachlichen Grundlage. „Die Umbesetzung erfüllt ausschließlich den Charakter einer Disziplinarmaßnahme gegen mich und ist somit eigentlich nicht durchzuführen“, sagte Seibel vor dem Rat.


Um ihre politische Verantwortung gegenüber ihren Wählern in Obercastrop und den Bürgern der Stadt wahrzunehmen, werde sie sich der Kenntnisnahme verweigern, führte Seibel weiter aus.


Bürgermeister Rajko Kravanja, der ebenfalls der SPD angehört, bat lediglich darum, die persönliche Erklärung zu Protokoll zu nehmen. Eine inhaltliche Reaktion erfolgte in der Sitzung nicht. Anschließend wurde mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fortgefahren.


Nach der Ratssitzung erläuterte Sabine Seibel im Gespräch mit CASNews den Hintergrund des Konflikts. Es geht um die geplante Bebauung des Erinplatzes, einer früher als Friedhof genutzten Fläche an der Bochumer Straße. Über den Widerstand gegen die Bebauungspläne hatte CASNews bereits berichtet.


Seibel erklärte, sie könne einer Bebauung aus religiösen Gründen nicht zustimmen. Für sie sei die Frage mit ihrem Gewissen verbunden. Diese Haltung habe sie innerhalb der SPD-Fraktion ausdrücklich als Gewissensentscheidung angemeldet.


Nach ihrer Darstellung wurde ihr jedoch nicht zugestanden, bei diesem Thema von der Mehrheitsposition der Fraktion abzuweichen. Als Konsequenz verliert Seibel nun ihren Sitz im Betriebsausschuss 3 sowie im Kunst- und Gestaltungsbeirat.


Beiden Gremien gehört sie bereits seit vielen Jahren an. Im Betriebsausschuss 3 hat Seibel nach eigenen Angaben mit einer kurzen Unterbrechung seit rund 30 Jahren die Interessen der SPD vertreten. Der Ausschuss befasst sich unter anderem mit Bau-, Grundstücks- und Stadtentwicklungsfragen.


Eine fachliche Kritik an Seibels bisheriger Arbeit in den beiden Gremien wurde im Zusammenhang mit der Umbesetzung öffentlich nicht genannt. Für Seibel besteht deshalb ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihrer abweichenden Haltung zum Erinplatz und dem Verlust ihrer Funktionen.


SPD-Fraktionschef Daniel Molloisch bestätigte gegenüber einer anderen Lokalredaktion, dass innerhalb der Fraktion intensiv über die Bebauung diskutiert worden sei. Seibel und ein weiteres Fraktionsmitglied hätten eine andere Position vertreten. Die Fraktion habe die Angelegenheit jedoch nicht als Gewissensentscheidung behandeln wollen.


Die SPD müsse nach außen eine gemeinsame politische Linie vertreten, erklärte Molloisch sinngemäß. Weil Seibel angekündigt habe, diese Linie in der Frage des Erinplatzes nicht mitzutragen, habe die Fraktion entschieden, dass sie die SPD im Betriebsausschuss 3 und im Kunst- und Gestaltungsbeirat nicht mehr vertreten könne.


Der Vorgang berührt damit auch eine grundsätzliche Frage kommunalpolitischer Arbeit: Ratsmitglieder sind rechtlich nicht an Weisungen ihrer Partei oder ihrer Fraktion gebunden. Sie sollen ihre Entscheidungen nach dem Gesetz, dem öffentlichen Wohl und ihrer eigenen freien Überzeugung treffen.


Fraktionen stimmen politische Positionen ab und versuchen, im Rat geschlossen aufzutreten. Eine gemeinsame Linie kann jedoch rechtlich nicht erzwungen werden. Einen verbindlichen Fraktionszwang, der ein Ratsmitglied zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet, gibt es im Stadtrat nicht.


Gleichzeitig werden Ausschusssitze in der politischen Praxis von den Fraktionen besetzt. Ein Ratsmitglied hat daher keinen dauerhaften persönlichen Anspruch auf einen bestimmten Sitz. Eine Fraktion kann dem Rat eine Umbesetzung vorschlagen, wenn sie sich politisch nicht mehr ausreichend vertreten sieht.


Im Fall von Sabine Seibel stehen sich deshalb zwei unterschiedliche Bewertungen gegenüber. Die SPD-Fraktionsführung verweist auf die notwendige gemeinsame Linie ihrer Vertreter in den Gremien. Seibel sieht den Entzug ihrer beiden langjährigen Funktionen dagegen als Sanktion dafür, dass sie in einer einzelnen Sachfrage ihrem Gewissen folgen will.


Die Umbesetzungen ändern nichts an Seibels Ratsmandat oder ihrer Mitgliedschaft in der SPD. Mit ihrer persönlichen Erklärung hat sie jedoch deutlich gemacht, dass sie die Entscheidung ihrer Fraktion nicht mitträgt und weiterhin an ihrer ablehnenden Haltung zur Bebauung des Erinplatzes festhält.


Transparenzhinweis: CASNews-Herausgeber Nils Bettinger ist Mitglied des Rates der Stadt Castrop-Rauxel und Vorsitzender des FDP-Stadtverbandes. Er nahm an der Ratssitzung teil und führte anschließend das Gespräch mit Sabine Seibel.


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Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.