Frauenhaus-Streit vor Gericht: Verein erhebt erstmals konkrete Vorwürfe
Im Gütetermin nennt die Vereinsseite hohe Geldabflüsse, mutmaßlich gefälschte Rechnungen und weitere Unregelmäßigkeiten – Bludaus Anwalt kündigt umfassende Erwiderung an
- 29.10.2026 um 15:31
- Castrop-Rauxel
Der arbeitsrechtliche Streit rund um das Frauenhaus Castrop-Rauxel ist am Donnerstag (29.10.2026) erstmals ausführlich vor Gericht verhandelt worden. Geklagt hat die frühere stellvertretende Frauenhausleiterin Ann-Katrin Bludau gegen den Trägerverein des Frauenhauses „Frauen helfen Frauen e.V.“ wegen zweier ausgesprochener Kündigungen. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Herne erhob der Verein erstmals öffentlich konkrete Vorwürfe gegen Bludau und schilderte zugleich umfassende Unregelmäßigkeiten in der damaligen Finanz- und Verwaltungsorganisation des Vereins.
Verhandelt wurde zunächst nur über Bludaus Kündigungsschutzklage, weil die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen der früheren Leitungskräfte als getrennte Verfahren beim Arbeitsgericht anhängig sind. Im Termin wurde allerdings bereits erörtert, ob einzelne Verfahren aus prozessökonomischen Gründen miteinander verbunden werden können.
Für den Verein trat Rechtsanwalt Ralph Potthoff-Kowol auf. Ebenfalls anwesend waren die heutige Vereinsvorsitzende Regina Kleff und ihre Stellvertreterin Nina Jordan. Bludau wurde durch Rechtsanwalt Jürgen Wischnewski vertreten.
Gegenstand des Verfahrens sind zunächst die von Bludau angegriffenen Kündigungen. Nach Angaben der Vereinsseite war zunächst eine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden. Später folgte eine fristlose Kündigung. Potthoff-Kowol erklärte vor Gericht, diese spätere Kündigung werde sowohl als Tat- als auch als Verdachtskündigung begründet.
Der Vereinsvertreter erhob dabei erhebliche Vorwürfe. Im Raum stehen nach seiner Darstellung unter anderem mögliche Urkundenfälschung, Untreue und Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr. Bludau sei im Rahmen ihrer Tätigkeit unter anderem für Zahlungsverkehr und Rechnungswesen zuständig gewesen und habe nach Darstellung des Vereins als einzige Mitarbeiterin über einen Online-Banking-Zugang verfügt.
Für das Jahr 2024 sprach Potthoff-Kowol von erheblichen Geldbewegungen. Nach Darstellung der Vereinsseite seien unter anderem Überweisungen auf Privatkonten von Bludau und einer weiteren früheren Mitarbeiterin erfolgt. Für 2024 nannte der Rechtsanwalt dabei Beträge von mehr als 54.000 Euro. Insgesamt habe man für dieses Jahr einen Geldabfluss von mehr als 90.000 Euro festgestellt. Im weiteren Verlauf sprach Potthoff-Kowol von möglichen Schäden in einer Größenordnung von rund 120.000 bis 123.000 Euro allein für 2024.
Diese Zahlen und Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt. Sie beruhen auf dem Vortrag der Beklagtenseite und sollen im weiteren Verfahren überprüft werden.
Besonders schwer wiegen die vom Verein behaupteten Fälle mutmaßlich gefälschter Rechnungen. Potthoff-Kowol schilderte mehrere Vorgänge, bei denen angebliche Rechnungsaussteller nach Angaben des Vereins erklärt hätten, die entsprechenden Rechnungen stammten nicht von ihnen. Genannt wurden unter anderem eine Elektrofirma, ein Übersetzungsdienstleister sowie ein Anbieter einer Ferienfreizeit.
Nach Darstellung des Vereins seien entsprechende Rechnungen teilweise zunächst privat bezahlt und anschließend über den Verein erstattet worden. Die Vereinsseite sieht darin einen wesentlichen Teil der nun zu klärenden Vorgänge.
Weitere Auffälligkeiten betreffen laut Potthoff-Kowol unter anderem hohe Zahlungen an einen IT-Dienstleister sowie Amazon-Lastschriften in einer Größenordnung von rund 14.000 Euro. Der Verein selbst verfüge nach Angaben seines Rechtsanwalts über kein eigenes Amazon-Konto.
Potthoff-Kowol schilderte vor Gericht zugleich ausführlich, wie der heutige Vorstand nach seiner Darstellung auf die Probleme aufmerksam geworden sei. Regina Kleff und Nina Jordan seien im März 2026 in den Vorstand gewählt worden und zunächst davon ausgegangen, einen funktionierenden Verein zu übernehmen. Erst in den folgenden Monaten seien Hinweise des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Probleme mit Verwendungsnachweisen und später weitere finanzielle Auffälligkeiten bekannt geworden.
Nach Darstellung des Vereins seien daraufhin externe Prüfungen veranlasst worden. Potthoff-Kowol erklärte, die Buchhaltung habe sich bei näherer Prüfung als erheblich unzureichend dargestellt. Zudem seien Steuererklärungen teilweise nicht rechtzeitig erstellt worden; auch die Gemeinnützigkeit des Vereins sei nach seiner Darstellung zeitweise gefährdet gewesen.
Die ordentliche Kündigung sei zunächst ausgesprochen worden, weil der Verein bereits erhebliche organisatorische und kaufmännische Mängel gesehen habe. Später hätten sich nach Darstellung der Beklagtenseite weitere Verdachtsmomente ergeben, die schließlich zur außerordentlichen Kündigung geführt hätten.
Rechtsanwalt Jürgen Wischnewski erklärte für Bludau, dass die nun vorgetragenen Punkte geprüft und im weiteren Verfahren einzeln beantwortet würden. Eine umfassende inhaltliche Erwiderung auf die zahlreichen Vorwürfe erfolgte im Gütetermin noch nicht.
Wischnewski kritisierte zugleich, dass konkrete Vorwürfe aus seiner Sicht erst spät und in größerem Umfang vorgetragen worden seien. Er kündigte an, im weiteren Verfahren auf die einzelnen Punkte einzugehen und die Darstellung des Vereins zu überprüfen.
Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass die vorgetragenen Vorwürfe arbeitsrechtlich erheblich sein könnten, wenn sie sich bestätigen beziehungsweise hinreichend belegen lassen. Zugleich ließ sie ausdrücklich offen, dass Bludau mit einzelnen oder mehreren Vorgängen möglicherweise nichts zu tun haben könnte.
Eine gütliche Einigung kam am Donnerstag nicht zustande. Die Richterin regte zwischenzeitlich eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Oktober 2026 an. Dabei sollten bereits abgerechnete Lohnansprüche teilweise mit möglichen Schadensersatzforderungen verrechnet werden. Wischnewski wollte diesen Vergleichsvorschlag im Termin nicht annehmen.
Das Verfahren wird daher fortgesetzt. Der nächste Termin wurde auf den 19. Januar 2027 um 12.15 Uhr festgesetzt. Für diesen Termin ordnete das Gericht das persönliche Erscheinen von Ann-Katrin Bludau und Vereinsvorsitzender Regina Kleff an. Die heutige Güteverhandlung dauerte knapp eine Stunde.
Bludaus Seite soll bis zum 19. November 2026 auf die Klageerwiderung eingehen. Dem Verein wurde Gelegenheit gegeben, seine Kündigungsgründe bis zum 10. Dezember weiter zu ergänzen.
Parallel stehen weitere arbeitsrechtliche und mögliche zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Raum. Die Vereinsseite kündigte an, mögliche Schadensersatzansprüche weiter zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
Die heutige Verhandlung verändert zugleich die öffentliche Einordnung der Auseinandersetzung. Während der Verein bislang unter Hinweis auf Personalangelegenheiten kaum Details zu den Kündigungsgründen genannt hatte, wurden vor Gericht nun erstmals umfangreiche konkrete Vorwürfe öffentlich vorgetragen.
Davon zu trennen ist das laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Aus einem CASNews vorliegenden Schreiben des LWL vom 19. Oktober geht hervor, dass die dortige Strafanzeige nicht persönlich gegen Bludau und Katrin Lasser-Moryson gerichtet war. Nach einer vom LWL wiedergegebenen Auskunft der Staatsanwaltschaft bezieht sich das anhängige Ermittlungsverfahren auf die Vorsitzende des Vereins. Welche Personen im Einzelnen als Beschuldigte geführt werden und wie die arbeitsrechtlich vorgetragenen Vorgänge strafrechtlich zu bewerten sind, bleibt damit weiterhin offen.
CASNews wird die weiteren Verfahren und die Reaktionen der Beteiligten weiter begleiten. Zu den heute öffentlich erhobenen Vorwürfen sollen auch Bludau, Katrin Lasser-Moryson, der Verein, die Stadt Castrop-Rauxel sowie der LWL erneut um Stellungnahme gebeten werden.
Für alle Beteiligten gilt: Die im Verfahren erhobenen Vorwürfe sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt. Soweit strafrechtliche Ermittlungen geführt werden, gilt die Unschuldsvermutung.
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Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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