ZUE an der B235: Ratsvorlage zeigt mögliche Entlastung für die Stadt
447 offene Aufnahmen, rund 90 angemietete Wohnungen und mögliche siebenstellige Belastungen – konkrete Einsparsumme lässt sich laut Verwaltung noch nicht beziffern
- 19.09.2026 um 17:14
- Castrop-Rauxel
Zur geplanten Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) des Landes NRW an der B235 liegen inzwischen deutlich mehr Details vor. Eine neue Ratsvorlage für die Sitzung am Donnerstag, 24. September, zeigt, warum die Stadtverwaltung in der Landesunterkunft vor allem eine finanzielle und organisatorische Entlastung sieht. Gleichzeitig bleiben zentrale Zahlen offen – etwa zur Höhe der Mietzahlungen, zu den Erschließungskosten und zur tatsächlich zu erwartenden Einsparung.
CASNews hatte bereits über die grundsätzlichen Pläne berichtet: Auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel soll eine ZUE mit bis zu 450 Plätzen entstehen. Der Rat soll nun dem Abschluss eines Grundstücksmietvertrags für Teilflächen des Geländes zustimmen.
Ein Baubeginn steht damit allerdings noch nicht unmittelbar bevor. Nach Angaben der Verwaltung haben Gespräche mit der Bezirksregierung Münster zu einem sogenannten Benehmensantrag für den Bau der Landeseinrichtung geführt. Der positive Bescheid des Landes wird noch erwartet. Erst danach könnte die Bezirksregierung das Bauvorhaben ausschreiben. Einen Termin für Baubeginn oder Inbetriebnahme nennt die Vorlage nicht.
Die geplante Einrichtung soll für einen Unterbringungszeitraum von zehn Jahren ausgelegt werden. Vorgesehen ist eine feste Modulbauweise mit Wohnräumen, Sozialräumen, Schul- und Betreuungsräumen für Kinder, Verpflegungsräumen sowie Spielmöglichkeiten auf dem Gelände. Damit unterscheidet sich das Konzept deutlich von der früheren temporären Notunterkunft mit Leichtbauhallen.
Derzeit erfüllt Castrop-Rauxel seine Aufnahmequote zu 62,05 Prozent. Bis zur rechnerischen Erfüllung von 100 Prozent müsste die Stadt nach der Statistik der Bezirksregierung noch 447 Menschen aufnehmen. Die Verwaltung weist allerdings zugleich darauf hin, dass viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen derzeit lediglich Erfüllungsquoten von durchschnittlich 85 bis 90 Prozent erreichen. Grund dafür sei, dass die Zahl der Menschen in den Landeseinrichtungen gegenüber früheren Jahren zurückgegangen ist.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen verfügt Castrop-Rauxel derzeit insgesamt über 685 Plätze. Davon sind 387 belegt, 298 werden als verfügbar angegeben. Bei einer engeren Belegung könnten nach Angaben der Stadt zusätzlich rund 30 Plätze geschaffen werden. Von rund 82 für Obdachlose vorgesehenen Plätzen sind aktuell 73 belegt.
Seit der Schließung der früheren Landeseinrichtung zum Jahreswechsel hat die Stadt wieder eigene Zuweisungen erhalten. Für 2026 nennt die Vorlage 160 zugewiesene Personen; dabei sind bereits angekündigte Zuweisungen bis zum 28. September eingerechnet. Bis zum Jahresende erwartet die Verwaltung insgesamt etwa 200 bis 220 Personen. Die Geschwindigkeit der Zuweisungen habe sich gegenüber den Jahren nach 2015 sowie den Jahren nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine spürbar verringert.
Die Zahl von 447 weiteren Personen beschreibt damit nicht die bis Jahresende erwarteten tatsächlichen Neuankünfte, sondern die rechnerische Differenz bis zur vollständigen Erfüllung der derzeitigen Aufnahmequote.
Eine ZUE mit 450 Plätzen würde diese Rechnung grundlegend verändern. Plätze in einer betriebenen Landeseinrichtung werden der Standortkommune grundsätzlich vollständig auf ihre Aufnahmeverpflichtung angerechnet. Dadurch könnten die kommunalen Zuweisungen deutlich sinken.
Die Stadt sieht darin auch die Möglichkeit, ihren eigenen Bestand an Unterkünften zurückzufahren. Derzeit betreibt sie nach Angaben der Verwaltung rund 90 dezentrale Wohnungen. Ein Teil dieser angemieteten Immobilien könnte bei geringeren Zuweisungen schrittweise aufgegeben werden. Neben den Mietkosten würden damit auch Ausgaben für Ausstattung, Betrieb und Instandhaltung sinken. Gleichzeitig könnten Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
Eine konkrete Summe nennt die Verwaltung allerdings nicht. Im Gegenteil: Die finanziellen Auswirkungen ließen sich derzeit „belastbar und seriös“ kaum beziffern. Entscheidend sei unter anderem der jeweilige Aufenthaltsstatus der unterzubringenden Menschen und die Frage, in welchem Umfang sich das Land an den Kosten beteiligt.
Bei einer weiteren Unterbringung in eigener Zuständigkeit könnten sich die Belastungen für den städtischen Haushalt laut Ratsvorlage je nach Szenario im deutlich siebenstelligen Bereich bewegen. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass die ZUE Einsparungen in gleicher Höhe bringen würde. Eine entsprechende Berechnung enthält die Vorlage nicht.
Ein weiterer Punkt fällt in der Vorlage besonders auf: Nach Angaben der Verwaltung sind mehr als 90 Prozent der zugewiesenen Personen bereits abgelehnte Asylbewerber. Aktuell handele es sich dabei überwiegend um Menschen aus der Türkei und aus Syrien. Die Stadt führt diese Angabe vor allem im Zusammenhang mit den entstehenden Kosten an.
Solange bei einem Klageverfahren eine aufschiebende Wirkung besteht, kann nach Darstellung der Verwaltung teilweise noch eine Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gezahlt werden. Perspektivisch könne diese Erstattung bei einem Teil der Betroffenen jedoch entfallen, während die Stadt weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernehmen müsse.
Die Angabe von mehr als 90 Prozent bedarf allerdings einer genaueren Einordnung. Aus der Vorlage geht nicht hervor, auf welchen konkreten Gesamtbestand sich diese Prozentzahl bezieht und wie viele Personen dies in absoluten Zahlen sind. Sie lässt sich daher weder auf sämtliche in Castrop-Rauxel lebenden Flüchtlinge noch auf die möglichen künftigen Bewohner der ZUE übertragen.
Bei einer Landeseinrichtung liegt die finanzielle Verantwortung dagegen grundsätzlich bei der zuständigen Bezirksregierung. Dazu gehören nach Angaben der Stadt insbesondere der Regelbedarf sowie Krankenkosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch darin sieht die Verwaltung erhebliches Einsparpotenzial.
Darüber hinaus verspricht sich die Stadt mehr Planungssicherheit für Schulen, Kitas und Betreuungsangebote. Wenn durch die 450 angerechneten ZUE-Plätze weniger Menschen kurzfristig kommunal zugewiesen werden, sollen sich zusätzliche Bedarfe an OGS- und Betreuungsplätzen, Kita-Plätzen sowie Personal- und Raumkapazitäten verlässlicher kalkulieren lassen.
Interessant ist auch die finanzielle Konstruktion rund um das Grundstück. Eigentümer der Fläche ist der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Der EUV soll die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land abschließen und die entsprechenden Mietzahlungen erhalten.
Vorher sind allerdings Erschließungsarbeiten notwendig, die zunächst vom EUV finanziert werden sollen. Stadt und EUV wollen dafür Fördermittel des Landes nutzen, die Castrop-Rauxel 2023 aus einem Sondervermögen zur Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete erhalten hat. Nach Darstellung der Verwaltung sollen dadurch keine Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen.
Wie hoch die erforderlichen Erschließungskosten sind und welche Miete das Land für die Fläche zahlen soll, nennt die Vorlage nicht. Ebenfalls nicht beziffert wird, welcher Betrag aus den 2023 gewährten Fördermitteln hierfür noch zur Verfügung steht.
Damit sind vor der Entscheidung des Rates noch mehrere Punkte offen. Neben Mietdauer und Mietkonditionen geht es unter anderem um die genaue Fläche der ZUE, die Kosten der Erschließung, den Zeitplan bis zur möglichen Inbetriebnahme und die tatsächliche Höhe der finanziellen Entlastung für Castrop-Rauxel.
Der Rat beschäftigt sich am Donnerstag, 24. September, mit der Vorlage. Die Verwaltung kündigt an, in der Sitzung weiter über den aktuellen Stand zu berichten.
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Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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