Gemeinschaftsenergie gewinnt Rechtsstreit gegen Westnetz
Vier Photovoltaik-Projekte in Castrop-Rauxel betroffen
- 18.09.2026 um 17:31
- Castrop-Rauxel
Die Gemeinschaftsenergie Castrop-Rauxel eG hat sich in einem Rechtsstreit mit dem Verteilnetzbetreiber Westnetz GmbH durchgesetzt. Nachdem die Energiegenossenschaft Klage vor dem Landgericht eingereicht hatte, wurden sämtliche von ihr beanstandeten Punkte nachträglich umgesetzt. Westnetz erklärte inzwischen die Erledigung des Rechtsstreits und bot an, sämtliche Verfahrenskosten zu übernehmen.
Gegenstand der Klage waren vier Photovoltaik-Projekte in Castrop-Rauxel. Betroffen waren die Solaranlagen auf den Dächern der Wewole-Stiftung, des ehemaligen Kinos „Kurbel“, des Hauses der Wirtschaft sowie des Berufskollegs Castrop-Rauxel. Nach Auffassung der Genossenschaft hatte Westnetz dort gesetzlich vorgesehene Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt, wodurch Einspeisevergütungen und Vermarktungserlöse teilweise über lange Zeiträume nicht realisiert werden konnten.
Rechtlich vertreten wurde die Genossenschaft von dem Anwalt Jürgen Wischnewski auf Schwerin. Er erklärte: „Es kann nicht sein, dass Bürgerenergieprojekte erst den Weg über die Gerichte beschreiten müssen, damit von einem Infrastrukturbetreiber gesetzlich vorgesehene Prozesse umgesetzt werden.“
Vorstand Karsten Zygowski schilderte den Verlauf: „Wir hätten diesen Rechtsstreit lieber vermieden. Leider zeigte sich über viele Monate hinweg, dass zahlreiche Anfragen, Erinnerungen und Fristsetzungen nicht zum Erfolg führten. Erst nachdem die Klage eingereicht worden war und eine gerichtliche Entscheidung drohte, wurden die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt.“
Besonders kritisch sei gewesen, dass teilweise bereits erzeugter Solarstrom ins Netz eingespeist wurde, ohne dass die kaufmännischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Vermarktung und Vergütung geschaffen waren. In anderen Fällen fehlten Messkonzepte, Zählerparametrierungen oder die erforderliche Erfassung der eingespeisten Strommengen.
Nach Zustellung der Klage beantragte Westnetz zunächst eine Fristverlängerung und kündigte an, die Klage abweisen zu lassen. Zeitgleich begann das Unternehmen jedoch, die geforderten Maßnahmen umzusetzen. In den folgenden Monaten wurden technische und administrative Hindernisse schrittweise beseitigt, ausstehende Vergütungen abgerechnet und Zahlungen in fünfstelliger Höhe geleistet.
Fünf Monate später legte Westnetz die Klageerwiderung vor, erklärte den Rechtsstreit im Wesentlichen für erledigt und bot die vollständige Übernahme der Verfahrenskosten an. Da inzwischen alle in der Klage genannten Punkte umgesetzt wurden und die offenen Zahlungen eingegangen sind, wird die Gemeinschaftsenergie Castrop-Rauxel eG dieser Erledigungserklärung zustimmen.
„Die vollständige Umsetzung unserer Forderungen und die Übernahme der Verfahrenskosten sprechen für sich“, so Zygowski. „Wir sehen das als Erfolg für unsere Genossenschaft, unsere Mitglieder und letztlich für die Energiewende vor Ort.“
Die Gemeinschaftsenergie Castrop-Rauxel eG betreibt 15 Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet und engagiert sich für eine regionale, bürgergetragene Energieversorgung. Die Genossenschaft kündigte an, sich auch künftig für die Interessen ihrer über 500 Mitglieder und für verlässliche Rahmenbedingungen beim Ausbau erneuerbarer Energien einzusetzen.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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