10. Mai 2025
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Werbechaos in der Altstadt: Kritik an fehlender Kontrolle

Trotz klarer Satzung gibt es fragwürdige Werbeflächen im Stadtbild

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Ein Vormittag in der Altstadt von Castrop-Rauxel: Zwischen traditionellen Häuserfronten und vereinzelten historischen Fassaden prägen immer wieder großflächige Schaufensterbeklebungen und auffällige Reklameschilder das Straßenbild. Winfried Radinger, Inhaber der Altstadt-Apotheke am Markt, blickt kritisch auf einige der neu gestalteten Geschäftsfassaden. „Die Altstadt verliert durch so manche Werbegestaltung einfach an Charme. Wir haben so viele schöne Häuserfronten, die man deshalb gar nicht wahrnimmt“, sagt er. Sein Wunsch: eine konsequente und faire Umsetzung der bestehenden Werbesatzung.


Denn es existiert in Castrop-Rauxel bereits seit 2015 eine sogenannte Werbesatzung, die klare Regeln für die Gestaltung von Werbeanlagen im Altstadtbereich definiert. Ziel der Verordnung ist, den historischen Charakter der Altstadt zu schützen und visuelle Überfrachtung zu verhindern. Doch ein Blick auf die Praxis zeigt, dass Theorie und Wirklichkeit oft weit auseinanderliegen.


Ein Beispiel dafür ist die Fahrschule JP, die im August 2024 ihre Eröffnung feierte. Ihre Geschäftsfassade am Markt in der Altstadt fällt durch großflächige und auffällige Schaufensterbeklebungen auf, die nach einer kurzen Einschätzung die in der Satzung erlaubten 40 Prozent der Fensterfläche deutlich überschreiten. Zwar gibt es keine grelle Beleuchtung oder animierten Elemente, dennoch dominieren Schriftzüge und Werbegrafiken die Front so stark, dass das Gebäude selbst kaum noch zur Geltung kommt.


Es sieht oft so aus, als gäbe es keine Regeln“, stellt Radinger fest. Problematisch findet er vor allem, dass Geschäftsleute, die sich pflichtbewusst bei der Stadt informieren und ihre Werbung satzungskonform gestalten, am Ende schlechter dastehen. Denn viele andere Betriebe scheinen ihre Fassaden einfach ohne Nachfrage und Rücksicht auf die bestehenden Vorschriften zu gestalten. Kontrollen durch die Stadtverwaltung finden wahrscheinlich so gut wie gar nicht statt.


Diese Einschätzung teilt auch eine Untersuchung aus dem Jahr 2015. Damals prüfte Nils Bettinger (FDP) in seiner Funktion als Ratsmitglied 178 Betriebe in der Altstadt. Das Ergebnis war eindeutig: Nur 33 Betriebe, etwa 18,5 Prozent, hielten sich damals tatsächlich an die Vorgaben der Werbesatzung. Dieses Missverhältnis führte zu einer Debatte um die Sinnhaftigkeit und Anwendbarkeit der Verordnung, doch eine konsequentere Durchsetzung ist bis heute ausgeblieben.


Ein Dialog könnte dringend nötig sein: Dass in der Altstadt nicht alles historisch wertvoll ist, zeigt sich besonders am Gebäude der Sparkasse am Markt. Hier wurde einst eine neue, moderne Fassade aus grauen Steinplatten vor die ursprüngliche historische Front gesetzt, was viele Bürger als klare Verschlechterung des Stadtbildes wahrnehmen. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es umso wichtiger, die verbliebenen schönen Fassaden und traditionellen Strukturen sichtbarer zu machen – und nicht hinter übermäßig auffälliger Reklame verschwinden zu lassen.


Radinger fordert daher nicht etwa die Abschaffung der bestehenden Werbesatzung, sondern deren faire und nachvollziehbare Umsetzung. „Mir geht es nicht darum, jemanden anzuschwärzen. Aber wenn Regeln existieren, sollten sie auch für alle gelten und gleichermaßen durchgesetzt werden“, fasst er zusammen.


In den kommenden Wochen könnte daher eine Diskussion entstehen, wie die Stadtverwaltung mit den bestehenden Vorschriften umgehen will. Radinger wünscht sich, dass sowohl CasConcept – die heutige Werbegemeinschaft – als auch die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit einbezogen werden. Denn eines ist klar: Eine attraktive Altstadt ist nicht nur ein optisches Anliegen, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, dass Castrop-Rauxel als lebendige Innenstadt wahrgenommen wird.


Was ist an Werbung erlaubt - was nicht? Wüssten Sie es?

Was ist an Werbung erlaubt - was nicht? - Foto (c) Nils Bettinger Was ist an Werbung erlaubt - was nicht? - Foto (c) Nils Bettinger

  • Quelle(n): CASNews

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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