08. Mai 2025
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Was Bürgermeister Kravanja 2024 mit Nebentätigkeiten verdiente

Ratsvorlage aus März legte Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen

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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Märzsitzung die Nebentätigkeiten von Bürgermeister Rajko Kravanja für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen. Dies geschieht gemäß § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW jährlich in Form einer öffentlichen Mitteilung.


Demnach war der Bürgermeister im vergangenen Jahr in mehreren Gremien tätig und erzielte daraus Gesamteinkünfte in Höhe von 6.255,56 Euro. Dabei ist rechtlich klar geregelt, welche Tätigkeiten als Nebentätigkeit gelten und welche dem Hauptamt zuzuordnen sind – insbesondere dann, wenn sie ausschließlich aufgrund der Amtsausübung wahrgenommen werden können.


Ein Teil der Funktionen – etwa bei der Uniper Wärme GmbH, der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH, dem Forum Castrop-Rauxel sowie beim EUV Stadtbetrieb – gelten als amtlich bedingte Tätigkeiten und sind deshalb vollständig der Stadtkasse zuzuführen. Die daraus entstandenen Vergütungen in Höhe von 1.675,56 Euro wurden demnach vollständig abgeführt.


Für andere Tätigkeiten – darunter beispielsweise die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen – gilt eine besondere Regelung: Diese wird als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst eingestuft. Solche Tätigkeiten unterliegen einer gesetzlichen Höchstgrenze von 16.689,42 Euro, bis zu der die Einkünfte nicht abgeführt werden müssen. Bürgermeister Kravanja blieb mit seinen Einkünften in Höhe von 4.580 Euro aus diesem Bereich deutlich unterhalb dieser Schwelle.


Vergütet wurden auch Tätigkeiten bei der Emschergenossenschaft (360 Euro) sowie dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (40 Euro). Beide gelten als Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, unterliegen jedoch ebenfalls keiner Abführungspflicht, da die Einkünfte unterhalb der genannten Höchstgrenze liegen.


Die Offenlegung dieser Nebentätigkeiten erfolgt jährlich und dient der Transparenz im Umgang mit öffentlichen Ämtern. Für Kravanja ergeben sich daraus keine rechtlichen Konsequenzen – alle Vergütungen wurden ordnungsgemäß deklariert, abgeführt oder lagen unter den relevanten Freigrenzen.


  • Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.