09. Mai 2025
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Schneefall in Castrop-Rauxel - Räumpflichten der Bürger

EUV Stadtbetrieb informiert über Winterdienst-Regelungen und Pflichten der Anwohner

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Seit den frühen Morgenstunden verzeichnet Castrop-Rauxel anhaltenden Schneefall. Aus diesem Grund fassen wir hier einmal die Pflichten im Rahmen des Winterdienstes zusammen, wie sie der EUV Stadtbetrieb auf seiner Webseite aufführt.

Räum- und Streupflichten der Anwohner:

  • Verantwortung: Die Pflicht zur Räumung und Streuung von Gehwegen liegt grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern oder Vermietern. In einigen Fällen kann diese Aufgabe per Mietvertrag auch auf die Mieter übertragen sein.
  • Gehwegbreite: Es muss ein Streifen von etwa 1,50 Metern Breite auf dem Gehweg freigehalten werden, um Fußgängern ein sicheres Passieren zu ermöglichen.
  • Räumzeiten:
    • Werktags: Schnee und Glätte sind zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.
    • Sonn- und Feiertags: Die Räumung hat zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr zu erfolgen.
  • Streumittel: Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Der Einsatz von Auftausalzen ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen, gestattet.

Besondere Hinweise:

  • Haltestellen: Anlieger sind verpflichtet, auch die Gehwege an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs von Schnee und Eis zu befreien, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu gewährleisten.
  • Gehwege ohne Abgrenzung: In verkehrsberuhigten Bereichen ohne abgesetzten Gehweg ist vom Fahrbahnrand aus ein Streifen von ca. 1,50 Metern freizuhalten.

Der EUV Stadtbetrieb weist darauf hin, dass die Straßen und Gehwege in Castrop-Rauxel in neun Reinigungsklassen eingeteilt sind, die festlegen, wer für die Reinigung, Räumung und Streuung zuständig ist. Anhand des Straßenverzeichnisses, das der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel zu entnehmen ist, können Anwohner ihrer Straße die entsprechende Reinigungsklasse zuordnen. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Winterdienst sind auf der Webseite des EUV Stadtbetriebs verfügbar: Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des EUV Stadtbetriebs unter der Telefonnummer 02305 9686 - 666 oder per E-Mail an winterdienst@euv-stadtbetrieb.de zur Verfügung.

  • Quelle(n): EUV Stadtbetrieb

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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