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Neuer Grundsteuer-Hebesatz für 2025
Stadtrat Castrop-Rauxel beschließt neuen Grundsteuer-Hebesatz für 2025
- 15.12.2024 um 18:36
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Jetzt Newsletter abonnierenIn der Sitzung vom 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer für das kommende Jahr 2025 festzulegen. Grundlage für den Beschluss war eine Vorlage der Verwaltung, die auf die Reform des Grundsteuerrechts zurückgeht, welche ab dem 1. Januar 2025 verbindlich gilt. Nach einer intensiven Diskussion entschied sich der Stadtrat mehrheitlich dafür, den bisherigen einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 825 Prozentpunkten beizubehalten. Diese Entscheidung folgt dem Vorschlag der Verwaltung und vermeidet somit die Einführung differenzierender Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke. Ziel war es, rechtliche und organisatorische Risiken sowie zusätzliche Belastungen für die Verwaltung und Bürger zu minimieren. Kritik und Gegenstimmen Während der Sitzung äußerte vor allem die Freie Wählerinitiative (FWI) Kritik an dem Beschluss. Die FWI plädierte dafür, differenzierte Hebesätze einzuführen, um potenzielle Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken gerechter zu gestalten. Letztlich konnte sich dieser Vorschlag jedoch nicht durchsetzen, da die Mehrheit des Rates der Argumentation der Verwaltung folgte, dass ein einheitlicher Hebesatz weniger rechtliche Unsicherheiten birgt. Hintergrund: Die Grundsteuerreform Die Grundsteuerreform basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bewertungsgrundlage für verfassungswidrig erklärte. Das neue Modell sieht vor, Grundstückswerte nach aktualisierten Kriterien zu berechnen, was zu veränderten Belastungen für Eigentümer führen kann. Trotz der Reform bleibt das Ziel einer aufkommensneutralen Umsetzung bestehen, um die finanzielle Stabilität der Kommunen zu gewährleisten. Die Stadt Castrop-Rauxel hat sich bewusst gegen differenzierende Hebesätze entschieden, da dies zusätzliche rechtliche Herausforderungen und organisatorischen Aufwand bedeutet hätte. Der einheitliche Hebesatz von 825 Prozentpunkten sorgt dafür, dass die Belastung für die Mehrheit der Steuerpflichtigen vergleichsweise konstant bleibt. Ausblick Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Stadt rechnet jedoch mit zahlreichen Rückfragen und Anpassungsbedarf, da die Reform weitreichende Änderungen für Grundstückseigentümer mit sich bringt. Verwaltung und EUV bereiten sich darauf vor, die Bürger umfassend zu informieren und eventuelle Unklarheiten zu klären.
- Quelle(n): casnews
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