10. Mai 2025
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Nach 5 Monaten Antragslaufzeit: Sind nicht zuständig!

Bürgerantrag zu Mährobotern - Ausschuss diskutiert verspätete Zuständigkeitsklärung und Tierschutzaspekte

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Ein Bürgerantrag, der ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter fordert, hat in der Sitzung des Betriebsausschusses 1 am 5. März 2025 für eine kontroverse Diskussion gesorgt. Der Antrag, der auf den 4. Oktober 2024 datiert, wurde durch einen Bürger aus Castrop-Rauxel eingereicht und ist ein sogenannter Bürgerantrag gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW . Ziel des Antrags ist es, der Stadt Köln zu folgen und den Einsatz von Mährobotern in den Nachtstunden zu verbieten, um insbesondere junge Igel zu schützen. Diese seien nach Angaben des Antragstellers durch die autonomen Rasenmäher besonders gefährdet, da sie nachts unterwegs sind und sich bei Gefahr instinktiv einrollen, anstatt zu fliehen. Dies führe dazu, dass sie von den Robotern erfasst und schwer verletzt oder getötet werden.


Nach der Einreichung dauerte es über zwei Monate, bis der Antrag am 12. Dezember 2024 erstmals in einer Ratssitzung auf der Tagesordnung erschien. Doch eine inhaltliche Diskussion fand dort nicht statt - tatsächlich sieht das städtische Verfahren zum Umgang mit Bürgeranträgen das auch so vor. Stattdessen empfahl die Verwaltung dem Rat, den Antrag zur fachlichen Beratung in zwei Fachausschüsse zu verweisen: den Betriebsausschuss 1 sowie den Umweltausschuss. Der Rat folgte dieser Empfehlung, ohne sich weiter mit dem eigentlichen Anliegen zu befassen.


Als der Antrag nun, fast fünf Monate nach Einreichung, im Betriebsausschuss 1 aufgerufen wurde, kam es zu einer unerwarteten Wendung. Die Verwaltung erklärte, dass sie für das Anliegen gar nicht zuständig sei. Da es sich um eine Tierschutzangelegenheit handle, falle die Regelung in den Verantwortungsbereich des Kreises Recklinghausen. Eine inhaltliche Bewertung oder eine Diskussion über die Umsetzbarkeit eines Nachtfahrverbots fand nur am Rande statt.


FDP-Ratsmitglied Nils Bettinger kritisierte diesen Ablauf scharf und bemängelte den Umgang mit Bürgeranfragen. „Ist das wirklich das Ergebnis nach fünf Monaten Bearbeitungszeit – dass die Stadt nicht zuständig ist?“, fragte er. Er warf der Verwaltung vor, dass eine frühzeitige Prüfung der Zuständigkeit angebracht gewesen wäre, um eine monatelange Verzögerung zu vermeiden. Die Verwaltung räumte daraufhin ein, dass eine solche Vorabprüfung tatsächlich sinnvoll gewesen wäre.


SPD-Ratsfrau Sabine Seibel schlug vor, den Antrag nicht einfach mit einer Absage zurück an den Bürger zu geben, sondern dass die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel ihn eigenständig an den Kreis Recklinghausen weiterleitet, um dort eine inhaltliche Prüfung zu ermöglichen. Diesem Vorschlag stimmte der gesamte Ausschuss schließlich zu.


Inhaltlich sorgte das Thema dennoch für eine hitzige Debatte. CDU-Ratsmitglied Michael Schneider hielt den Antrag für „schwachsinnig“ und argumentierte, dass ein solches Verbot kaum kontrollierbar sei und möglicherweise gar keinen effektiven Beitrag zum Tierschutz leiste. FDP-Ratsmitglied Nils Bettinger widersprach vehement und vertrat eine gegenteilige Position. Die CDU schlug noch vor, statt eines Verbotes, eine Aufklärungskampagne zu initiieren. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Sachargumenten erfolgte jedoch nicht weiter, da der Antrag aufgrund der Zuständigkeitsfrage ohnehin aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt herausfällt.


Nun bleibt abzuwarten, ob der Kreis Recklinghausen sich des Themas annimmt und ob eine tatsächliche Umsetzung des Nachtfahrverbots für Mähroboter geprüft wird.


[Information: Wir haben auf Hinweis nachträglich noch den Satz ergänzt, dass die CDU eine Aufklärungskampagne in die Diskussion einbrachte.]

  • Quelle(n): CASNews

Autor

Christian Reder

Christian Reder

Redakteur mit erweiterten Rechten.
Kann Artikel erstellen, prüfen und freischalten.

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