09. Mai 2025
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Falscher Tarif an E-Ladesäulen

Blockiergebühr wurde versehentlich an allen Ladesäulen erhoben

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Nutzer der Ladesäulen der Stadtwerke Castrop-Rauxel mussten im Januar ungewollt eine Blockiergebühr zahlen – nun ist der Fehler behoben. Wie die Stadtwerke auf Anfrage von CASNews bestätigen, war zum Jahreswechsel fälschlicherweise an allen Ladesäulen eine Blockiergebühr aktiviert worden. Die fehlerhafte Tarifumstellung wurde inzwischen korrigiert.

Geplant war die Einführung einer Blockiergebühr nur für den Schnelllader am Westringcenter. Dort beträgt der Tarif nun 65 Cent pro Kilowattstunde (kWh), ab der 121. Minute kommt eine Blockiergebühr von 18 Cent pro Minute hinzu. Dies soll verhindern, dass die Schnellladesäule unnötig lange blockiert wird. Für alle anderen AC-Ladesäulen (Normallader mit 22 kW Leistung) war hingegen keine Blockiergebühr vorgesehen – dennoch wurde diese fälschlicherweise an sämtlichen Standorten erhoben.

Aufgrund einer Kundenbeschwerde stellten die Stadtwerke den Fehler fest. „Das war nicht unsere Absicht“, erklärt Geschäftsführer Jens Langensiepen. Dem betroffenen Fahrer wurde die unberechtigte Gebühr bereits erstattet. Seit Ende Januar gilt nun wieder der korrekte Tarif an den Normalladern: 65 Cent pro kWh ohne zusätzliche Blockiergebühr.

Kaum Auswirkungen auf das Ladeverhalten
Laut den Stadtwerken sind nur wenige E-Autofahrer von dem Fehler betroffen, da die meisten Nutzer über eine Lade-App oder eine Ladekarte laden. Das sogenannte Ad-hoc-Laden – also das spontane Laden ohne Vertrag – sei eher selten. Im Januar gab es 1.812 Ladevorgänge, davon nur 43 über Ad-hoc-Laden. Aufgrund dieser geringen Zahl fiel die fehlerhafte Tarifberechnung erst gegen Ende des Monats auf.

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel bitten um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und versichern, dass der korrekte Tarif nun wieder an allen Ladesäulen gilt.

  • Quelle(n): CASNews

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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