10. Mai 2025
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Fahrradzonen auf dem Prüfstand

Rat der Stadt Castrop-Rauxel diskutiert über die Einrichtung von Fahrradzonen

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Am 12. Dezember 2024 diskutierte der Stadtrat von Castrop-Rauxel über einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung von Fahrradzonen. Eingebracht wurde der Prüfauftrag von Timo Eismann, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen. Ziel des Vorhabens ist es, die bereits existierenden Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept von 2021 zu bündeln und die Stadt insgesamt fahrradfreundlicher zu gestalten.

Warum der Antrag?
Der Prüfauftrag sieht vor, mehrere geplante Fahrradstraßen zu einer zusammenhängenden Fahrradzone zu verbinden. Beispielhaft wird das Gebiet rund um den Eichenweg, die Ahornstraße, die Liebigstraße und die Maxstraße in Rauxel genannt. Dort könnten Radfahrer*innen Vorrang erhalten, während motorisierter Verkehr zwar zugelassen bleibt, jedoch angepasste Geschwindigkeiten einhalten und Rücksicht nehmen muss.

Fahrradstraßen und Fahrradzonen – was ist das?
Fahrradstraßen sind durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) definierte Verkehrsflächen, in denen Radfahrer*innen Vorrang haben. Kraftfahrzeuge dürfen in der Regel weiterhin fahren, müssen sich jedoch an eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Gleichzeitig gilt oft die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“, damit der Radverkehr möglichst reibungslos fließen kann.

Mehrere solcher Fahrradstraßen lassen sich zu einer Fahrradzone zusammenfassen. Innerhalb dieser Zone gelten dieselben Regeln wie in einzelnen Fahrradstraßen – jedoch großflächiger für ein zusammenhängendes Gebiet. Das hat den Vorteil, dass Radfahrende ein durchgehendes und sicheres Netz vorfinden, während Autofahrende in der ganzen Zone verstärkt auf Radfahrer*innen Rücksicht nehmen müssen.

Politische Diskussion und Änderungen am Antrag
Während der Ratssitzung brachte Jonas Ehm (CDU) zwei Änderungswünsche in den Beschlussvorschlag ein. Konkret forderte er, dass die Stadtverwaltung bei der Prüfung des Projekts sicherstellen müsse, dass ein Verdrängungseffekt des motorisierten Verkehrs ausgeschlossen bleibt und die Zu- und Abfahrten in die anvisierten Straßenzüge weiterhin problemlos möglich sind. Diese Ergänzung wurde von den Antragstellern übernommen.

Ehm verlangte darüber hinaus, dass die Einrichtung der Fahrradzonen keine Parkplätze reduzieren dürfe. Hier stieß er jedoch auf Widerstand bei der rot-grünen Ratsmehrheit, die eine solche Einschränkung nicht im Vorfeld festschreiben wollte.

Abstimmung und Ausblick
Nach lebhafter Debatte reichten die Stimmen von CDU, FDP sowie einigen fraktionslosen Ratsmitgliedern nicht aus, um den Antrag mit allen CDU-Forderungen durchzusetzen. Schließlich fand der modifizierte Beschlussvorschlag eine Mehrheit, in dem die Änderung zum motorisierten Individualverkehr berücksichtigt ist - die Parkplatzproblematik aber außen vor bleibt. Die Stadtverwaltung soll nun prüfen, wie und in welchen Bereichen Fahrradzonen eingerichtet werden können.

  • Quelle(n): CASNews

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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