
- Bild: KI-generiert
Bundestagswahl: Briefwahlbüro öffnet
Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt – Möglichkeiten zur Briefwahl erklärt
- 13.01.2025 um 18:38
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Jetzt Newsletter abonnierenDie Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Alle Wahlberechtigten in Castrop-Rauxel erhalten ab Freitag, dem 17. Januar, ihre Wahlbenachrichtigungen per Post. Wer am Wahltag nicht persönlich in seinem Wahlraum erscheinen kann, hat die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Eingang B, Sitzungsraum 4, öffnet dafür ab Freitag, dem 7. Februar.
Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl:
- Online-Antrag: Der Antrag kann über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder die Webseite der Stadt Castrop-Rauxel gestellt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist zwingend erforderlich.
- Schriftlich oder elektronisch: Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich (nicht telefonisch) erfolgen. Angaben zu Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift sind erforderlich.
- Für andere Personen: Mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine bevollmächtigte Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Eine Vollmacht darf für maximal vier Personen genutzt werden.
- Abholung oder direkte Stimmabgabe: Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Briefwahlbüro abgeholt werden. Dort ist auch eine direkte Stimmabgabe möglich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der Stadt Castrop-Rauxel eingegangen sein. Verspätet eingereichte Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Zur Vermeidung von Postlaufzeitrisiken wird empfohlen, Wahlbriefe direkt im Briefwahlbüro oder im Rathaus-Briefkasten (Forumsebene, Eingang C) einzuwerfen.
Wichtige Hinweise:
- Wahlbenachrichtigungen sollten spätestens bis Sonntag, 2. Februar 2025, zugestellt sein. Wer keine erhalten hat, sollte sich im Briefwahlbüro unter 02305 / 106-2990 melden.
- Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden, sofern ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt. In diesem Fall muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Von einer doppelten Beantragung der Briefwahlunterlagen wird ausdrücklich abgeraten.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (ab 7. Februar):
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 14:30 Uhr
- Samstag, 8. und 15. Februar: 9:00 bis 15:00 Uhr
Für Rückfragen ist das Briefwahlbüro unter 02305 / 106-2990 oder per E-Mail an wahlbuero@castrop-rauxel.de erreichbar. Aktuelle Informationen zur Wahl finden Bürgerinnen und Bürger auf der Webseite der Stadt Castrop-Rauxel unter www.castrop-rauxel.de/wahlen.
- Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel
Autor

Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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