Viele Beschwerden über Lärm – Stadt erinnert an Ruhezeiten
Nachtruhe ab 22 Uhr und Mittagsruhe in Wohngebieten gelten verbindlich
- 07.05.2026 um 09:07
- Castrop-Rauxel
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Jetzt Newsletter abonnierenNach zahlreichen Beschwerden über Lärmbelästigungen weist die Stadt Castrop-Rauxel erneut auf die geltenden Ruhezeiten hin. Nach Angaben des Ordnungsamtes gehen täglich mehrere entsprechende Meldungen im Rathaus ein.
Grundlage für die Regelungen ist unter anderem das Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Demnach hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse – dazu zählt auch Lärm – vermieden werden. Besonders relevant ist die gesetzliche Nachtruhe, die von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt. In diesem Zeitraum sind alle Tätigkeiten untersagt, die die Ruhe stören könnten.
Darüber hinaus gilt in reinen und allgemeinen Wohngebieten eine zusätzliche Mittagsruhe. Diese ist in der städtischen Straßenordnung geregelt und umfasst die Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit sind lärmintensive Arbeiten und Freizeitaktivitäten untersagt. Dazu zählen beispielsweise Rasenmähen, Arbeiten mit dem Laubbläser oder lautes Musikhören.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind bestimmte Geräusche, etwa solche, die von Gewerbebetrieben oder Baustellen ausgehen, sofern sie genehmigt sind. Zusätzlich gelten an Sonn- und Feiertagen besondere Vorschriften: Nach dem Feiertagsgesetz sind alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören.
Die Stadt appelliert an die Bürger, die bestehenden Vorschriften zu beachten und so zu einem rücksichtsvollen Miteinander beizutragen.
- Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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