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Bild: Nils Bettinger

Kein Widerspruch mehr gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr möglich

Kreis Recklinghausen verweist auf neue gesetzliche Regelung seit dem 1. Januar

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Kreis Recklinghausen. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an die Bundeswehr seit dem 1. Januar nicht mehr möglich ist. Hintergrund sind zuletzt mehrere bei der Kreisverwaltung eingegangene Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern.


Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten bei der jeweils zuständigen Meldebehörde einzulegen – in der Regel bei den Städten. Für den Bereich der Bundeswehr gilt diese Widerspruchsregelung jedoch seit Jahresbeginn nicht mehr.


Das bedeutet: Für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kann bei keiner Behörde mehr ein Widerspruch eingelegt werden. Weder der Kreis noch die Städte haben in diesem Fall eine Möglichkeit, entsprechende Einwendungen entgegenzunehmen. Der Kreis Recklinghausen ist für diese Datenübermittlung zudem nicht zuständig.


Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), das Ende des vergangenen Jahres verabschiedet wurde und zum 1. Januar in Kraft getreten ist.


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  • Quelle(n): Kreis Recklinghausen

Autor

Jannis Harwig

Jannis Harwig

Redakteur

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