Mittwoch, 28. Oktober 2026
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Symbolbild Aktenprüfung | Bild: Generiertes Symbolbild

Frauenhaus-Ermittlungen: LWL verweist auf Vereinsvorsitzende

Schreiben des LWL gibt Auskunft der Staatsanwaltschaft wieder – frühere Frauenhausleitung demnach nicht betroffen

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Im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um das Frauenhaus Castrop-Rauxel liegt CASNews inzwischen ein Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 19. Oktober 2026 vor. Daraus ergibt sich eine neue Einordnung der laufenden Ermittlungen.


Der LWL teilt in dem Schreiben mit, dass die von ihm erstattete Strafanzeige nicht gegen die frühere Frauenhausleiterin Katrin Lasser-Moryson und ihre Stellvertreterin Ann-Katrin Bludau persönlich gerichtet gewesen sei, sondern gegen den Trägerverein Frauen helfen Frauen e.V.


Weiter heißt es ausdrücklich, nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft beziehe sich das anhängige Ermittlungsverfahren auf die Vorsitzende des Vereins und nicht auf Lasser-Moryson und Bludau. Vorsitzende des Vereins ist derzeit Regina Kleff, Erste Beigeordnete der Stadt Castrop-Rauxel.


Das Schreiben des LWL erging im Zusammenhang mit einem Antrag auf Akteneinsicht der anwaltlichen Vertretung von Lasser-Moryson und Bludau. Der LWL lehnte die Akteneinsicht ab und begründete dies unter anderem damit, dass beide Frauen nicht mehr beim Verein beschäftigt und selbst nicht an dem Förderverfahren beteiligt seien. Dieses betreffe ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Verein und dem LWL-Landesjugendamt.


Zudem stellte der LWL klar, dass gegen Lasser-Moryson und Bludau auf Seiten des Landesjugendamtes kein eigenes Verfahren, etwa eine persönliche Eignungsprüfung im Rahmen der Aufsicht, anhängig sei.


Damit bestätigt das Schreiben die Darstellung von Rechtsanwalt Jürgen Wischnewski, der Ann-Katrin Bludau vertritt. Wischnewski hatte zuvor gegenüber CASNews erklärt, seinen Informationen zufolge werde gegen Bludau und Lasser-Moryson nicht als Beschuldigte ermittelt. Sie hätten bislang auch keine Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten; zudem seien nach Angaben des Rechtsanwalts bei ihnen weder Akten angefordert noch Unterlagen beschlagnahmt worden.


Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte im September auf Anfrage von CASNews bestätigt, dass Ermittlungen eingeleitet worden seien, dabei jedoch keine Namen genannt. Auf erneute Anfrage erklärte die Staatsanwaltschaft später, dass es „mehr als zwei Beschuldigte“ gebe.


Der das Frauenhaus unterstützende LWL hatte mit Schreiben vom 16. April 2026 die Staatsanwaltschaft Dortmund und mit Schreiben vom 11. Mai das Polizeipräsidium Recklinghausen um eine strafrechtliche Überprüfung gebeten. Hintergrund waren nach bisherigen Angaben Unklarheiten in der Kontoführung des Trägervereins sowie Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und Fördermitteln. Ermittelt werde unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und möglichen Subventionsbetrugs.


Der LWL hatte den Sachverhalt gegenüber CASNews bereits im September bestätigt und mitgeteilt: „Wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten hat das LWL-Landesjugendamt Westfalen mit Schreiben vom 16.04.2026 die Staatsanwaltschaft Dortmund um Überprüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände gebeten.“ Details wurden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht genannt.


Welche Rolle kommt Regina Kleff in der Geschichte zu? Sie ist seit Frühjahr 2026 Vorsitzende des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. und zugleich Erste Beigeordnete der Stadt Castrop-Rauxel. Ihr städtischer Geschäftsbereich umfasst Jugend, Schule und Soziales. Die Stadt selbst ist allerdings nicht Arbeitgeberin der Beschäftigten des Frauenhauses; Arbeitgeber ist der eigenständige Verein. Als CASNews im September über die städtische Pressestelle um eine Stellungnahme von Regina Kleff bat, verwies die Stadtverwaltung darauf, „nicht in finanzieller oder personeller Zuständigkeit“ zu sein.


Regina Kleff und die ebenfalls neu in den Vorstand eingetretene Nina Jordan gehören dem Verein nach dessen eigenen Angaben erst seit Ende März 2026 an. Ende April wurden beide in ihren neuen Vorstandsfunktionen in das Vereinsregister eingetragen. Kleff wird dort als 1. Vorsitzende, Jordan als 2. Vorsitzende geführt.


Es bleibt daher offen, welche Erkenntnisse der neue Vorstand bei Übernahme seiner Ämter über die wirtschaftliche und organisatorische Situation des Vereins hatte und welche etwaigen Prüfungen anschließend vorgenommen wurden. Nach der Satzung des Vereins führt der Vorstand die laufenden Geschäfte und ist grundsätzlich für die Angelegenheiten des Vereins verantwortlich. Zu seinen ausdrücklich genannten Aufgaben gehört auch die Buchführung.


Anwalt Wischnewski verweist in diesem Zusammenhang auf Kontroll- und Organisationspflichten des Vorstandes. Nach seiner Darstellung bestanden bereits vor dem Wechsel an der Vereinsspitze erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Unter anderem habe es wiederholt Gespräche darüber gegeben, dass der Verein zusätzliche Unterstützung für die Abwicklung seiner finanziellen Angelegenheiten benötige.


Zu diesen weitergehenden Darstellungen liegen CASNews derzeit keine unabhängig überprüften Unterlagen vor. Sie sind daher zunächst als Position des Rechtsanwalts von Bludau zu verstehen. Eine aktuelle ergänzende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liegt der Redaktion bisher nicht vor.


Auch auf arbeitsrechtlicher Ebene ist der Konflikt noch nicht abgeschlossen. Lasser-Moryson und Bludau waren zunächst freigestellt worden; anschließend wurden Kündigungen ausgesprochen. Nach Angaben Wischnewskis stammen diese Entscheidungen vom Vorstand des Trägervereins und nicht von der Stadt Castrop-Rauxel. Gegen die Kündigungen wird arbeitsrechtlich vorgegangen.


CASNews hatte den Vereinsvorstand über dessen anwaltlichen Vertreter um Stellungnahme zu den Gründen für die Freistellungen und Kündigungen, zum damaligen Kenntnisstand des Vorstandes sowie zur neuen Mitteilung des LWL gebeten. Rechtsanwalt Ralph Potthoff-Kowol teilte mit, die erbetenen Informationen unterlägen dem Personalgeheimnis; nähere Auskünfte könne er daher nicht erteilen. Er verwies auf eine vor dem Arbeitsgericht angesetzte öffentliche Verhandlung.


CASNews hatte im September berichtet, dass die Ermittlungen die damalige Frauenhausleitung betreffen. Nach dem nun vorliegenden Schreiben des LWL, das auf den 19.10.2026 datiert ist, ist diese Einordnung zu präzisieren: Nach der dort wiedergegebenen Auskunft der Staatsanwaltschaft richtet sich das anhängige Ermittlungsverfahren nicht gegen Lasser-Moryson und Bludau, sondern gegen die Vorsitzende des Trägervereins.


Für alle Personen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


Redakteure: [nimo] und [nibe]


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