Abschiebungen in CAS: Stadt gewährt Einblicke
Neun Abschiebungen bis Anfang Oktober – Verwaltung erläutert Zahlen aus der Landtagsanfrage und räumt Lücken in der Statistik ein
- 26.10.2026 um 17:19
- Castrop-Rauxel
Wie viele ausreisepflichtige Menschen leben in Castrop-Rauxel, warum werden viele von ihnen geduldet und weshalb kommt es vergleichsweise selten zu Abschiebungen? Eine Kleine Anfrage der FDP im nordrhein-westfälischen Landtag hatte hierzu zahlreiche Zahlen geliefert, aber auch Fragen aufgeworfen. Nun hat die Stadtverwaltung die ausführliche Presseanfrage von CASNews beantwortet. Die Stellungnahme vom Montag (26. Oktober 2026) gibt erstmals Einblicke in die personelle Situation der Ausländerbehörde, benennt konkrete Abschiebungshindernisse und enthält aktualisierte Zahlen zu Rückführungen und freiwilligen Ausreisen.
Ausgangspunkt ist die bereits von CASNews aufgegriffene Landtagsantwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Marcel Hafke und Alexander Steffen. Danach waren zum 30. Juni 2026 in Castrop-Rauxel 176 Personen ausreisepflichtig, davon 133 mit einer Duldung. Ende 2022 hatte die Zahl noch bei 314 gelegen. Bis Ende 2024 sank sie auf 152, bevor sie wieder auf 162 Ende 2025 und schließlich 176 Mitte 2026 anstieg.
Chancen-Aufenthaltsrecht erklärt einen Teil des Rückgangs
Die Stadt führt die Entwicklung insbesondere auf gesetzliche Veränderungen und die Zuweisung von Geflüchteten zurück. Eine wesentliche Rolle habe das Ende 2022 eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz gespielt. Es ermöglichte langjährig geduldeten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine zunächst auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis. Damit galten diese Personen während der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr als ausreisepflichtig.
Allerdings gelang es nach Angaben der Verwaltung nicht allen Betroffenen, innerhalb dieser Frist die Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht zu erfüllen. Nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis wurden sie deshalb teilweise erneut ausreisepflichtig.
Als weiteren Faktor nennt die Stadt sinkende Anerkennungsquoten bei Asylverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung in Syrien nach dem Ende des Bürgerkriegs. Hinzu komme die Schließung der Landesunterkunft für Geflüchtete in Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2025. Seit Anfang 2026 werden der Stadt wieder Asylbewerber zugewiesen. Darunter befinden sich nach Angaben der Verwaltung auch Menschen, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die deshalb ausreisepflichtig sind.
Neun Abschiebungen bis Anfang Oktober
Eine neue Entwicklung zeigen die aktualisierten Zahlen zu den Abschiebungen. Während die Landesregierung für das gesamte erste Halbjahr 2026 lediglich zwei Rückführungen aus Castrop-Rauxel ausgewiesen hatte, meldet die Stadt inzwischen neun Abschiebungen bis einschließlich 1. Oktober 2026. Im Jahr 2025 waren insgesamt elf Rückführungen registriert worden.
Damit wurden seit Ende Juni mindestens sieben weitere Personen abgeschoben. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Jahresende ein ähnlicher oder möglicherweise höherer Wert als 2025 erreicht wird.
Unter den 2026 abgeschobenen Personen befand sich nach Angaben der Stadt auch ein Intensivtäter. Dessen Rückführung sei mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen. Nähere Einzelheiten nennt die Verwaltung nicht.
Dass geplante Abschiebungen nicht immer durchgeführt werden können, hat nach Darstellung der Stadt unterschiedliche Ursachen. Dazu zählen fehlende gültige Reisedokumente, die Weigerung von Herkunftsländern, Personen zurückzunehmen, sowie fehlende Plätze in Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige. Auch medizinische Zwischenfälle, rechtliche oder formale Probleme, Widerstand der Betroffenen, fehlende Polizeibegleitung oder stornierte Flüge können eine Rückführung verhindern.
Weitere Hindernisse sind etwa Kirchenasyl, Härtefallanträge, Petitionen oder der Umstand, dass betroffene Personen zum geplanten Zeitpunkt nicht an ihrer Wohnanschrift anzutreffen sind. Die Verwaltung benennt diese Gründe als Beispiele aus ihrer Praxis. Wie häufig einzelne Hindernisse tatsächlich zu gescheiterten Abschiebungen geführt haben, geht aus der Antwort allerdings nicht hervor.
Nur ein Mitarbeiter im Kern für Rückführungen zuständig
Besonders aufschlussreich sind die Angaben zur personellen Ausstattung. Die Castroper Ausländerbehörde verfügt über insgesamt 20 Stellen, die nach Angaben der Verwaltung allerdings nicht durchgängig besetzt waren und sind. Mit der Planung, Organisation und Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen befasst sich bislang im Wesentlichen ein Mitarbeiter, teilweise unterstützt durch die Abteilungsleitung.
Die Verwaltung berichtet von erheblichen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Eine zusätzliche Stelle im Rückkehrmanagement habe trotz mehrfacher Ausschreibung über längere Zeit nicht besetzt werden können. Ab dem 2. November 2026 soll nun eine weitere Person diesen Aufgabenbereich verstärken.
Ein zusätzlicher Mitarbeiter, der für die verwaltungsmäßige Betreuung von Asylbewerbern zuständig ist, befindet sich derzeit in der Einarbeitung und unterstützt ebenfalls aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Darüber hinaus wurde inzwischen eine weitere, auf zwei Jahre befristete Stelle im Rückkehrmanagement bewilligt. Diese muss allerdings noch besetzt werden.
Die Stadt bestätigt ausdrücklich, dass das Rückkehrmanagement in den vergangenen Jahren von mehreren Personalwechseln und unbesetzten Stellen betroffen war. Es sei schwierig, qualifizierte Beschäftigte für diesen Aufgabenbereich zu gewinnen und dauerhaft zu halten.
Eine ausreichende Personalausstattung sieht die Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen künftig als gegeben an: Wenn zwei Stellen im Rückkehrmanagement dauerhaft mit qualifiziertem Personal besetzt sind und zusätzlich zwei Beschäftigte der Asylsachbearbeitung sowie die Abteilungsleitung unterstützen, könne bei der derzeitigen Arbeitsbelastung von einer ausreichenden Besetzung ausgegangen werden.
Warum 122 Duldungen kaum näher zuzuordnen sind
Eine weitere Frage betraf die Gründe für bestehende Duldungen. Von den 133 geduldeten Menschen waren in der Landtagsstatistik 89 unter „sonstige Gründe“ und weitere 33 unter „diverse Gründe“ erfasst. Damit lassen sich 122 von 133 Duldungen anhand der veröffentlichten Zahlen nicht näher zuordnen.
Die Stadt erklärt dies mit den vorgegebenen Kategorien ihres EDV-Systems. Diese bildeten lediglich pauschale Hauptgruppen ab. Hinter den Sammelbezeichnungen könnten beispielsweise humanitäre Gründe, die Vorbereitung einer Ausreise, ein bevorstehender Schul- oder Ausbildungsabschluss oder laufende verwaltungsgerichtliche Verfahren stehen.
Eine genauere statistische Aufschlüsselung sei nicht möglich. Interessant ist dabei auch der Hinweis der Verwaltung, dass die Zahl der Menschen ohne gültige Reisedokumente vermutlich höher liegt, als es die Statistik vermuten lässt. Dort waren lediglich zwei Duldungen ausdrücklich mit fehlenden Reisedokumenten begründet worden. Daraus könne aber keineswegs geschlossen werden, dass alle übrigen geduldeten Personen über gültige Pässe verfügen.
Eine Duldung bedeutet grundsätzlich, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird, obwohl die Ausreisepflicht fortbesteht. Sie ist kein Aufenthaltstitel. Allerdings lässt sich aus dem Duldungsstatus allein nicht ableiten, ob und wann eine Abschiebung tatsächlich möglich ist.
Wie viele Menschen tatsächlich abgeschoben werden könnten, bleibt offen
Eine zentrale Frage kann auch die Castroper Stadtverwaltung nicht mit konkreten Zahlen beantworten: Wie viele der 176 ausreisepflichtigen Personen waren zum 30. Juni 2026 tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig und bei wie vielen standen einer Abschiebung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegen?
Die Stadt verweist hierzu lediglich darauf, dass es sich jeweils um Einzelfallbetrachtungen handele. Eine statistische Aufschlüsselung nennt sie nicht.
Auch zur Dauer der Ausreisepflicht liegen keine differenzierten Angaben vor. Weder lässt sich beziffern, wie viele Menschen erst seit wenigen Monaten ausreisepflichtig sind, noch wie viele bereits seit mehreren Jahren mit diesem Status in Castrop-Rauxel leben. Die Verwaltung verweist auch hier auf unterschiedliche individuelle Umstände.
Damit bleibt eine wesentliche Einschränkung der ursprünglichen Landtagsstatistik bestehen: Die Zahl von 176 ausreisepflichtigen Personen sagt für sich genommen nicht aus, wie viele dieser Menschen unmittelbar abgeschoben werden könnten.
Freiwillige Ausreisen: 14 Personen in drei Monaten
Neben Abschiebungen gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. Nach den ursprünglichen Landeszahlen wurden 2025 sechs freiwillige Ausreisen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es drei.
Für den Zeitraum Juli bis September 2026 meldet die Stadt nun weitere 14 Personen, die Deutschland freiwillig verlassen haben. Allerdings war nach Angaben der Verwaltung nur eine dieser 14 Personen tatsächlich ausreisepflichtig. Die Zahlen können deshalb nicht ohne nähere Unterscheidung als freiwillige Ausreisen ausreisepflichtiger Menschen zusammengefasst werden.
Nach Darstellung der Stadt wird jede vollziehbar ausreisepflichtige Person in einem Ausreisegespräch über die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr informiert. Dabei können gegebenenfalls auch Unterstützungsleistungen aus entsprechenden Rückkehrprogrammen in Anspruch genommen werden.
Zusammenarbeit mit zentralen Ausländerbehörden
Ein weiterer Themenkomplex unserer Anfrage betraf die Zusammenarbeit mit den zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Hintergrund war die öffentliche Diskussion um die sogenannte „Coesfelder Liste“, die auch Anlass für die Kleine Anfrage im Landtag gewesen war.
Nach Angaben der Stadt nimmt die Castroper Ausländerbehörde regelmäßig Unterstützung der zentralen Behörden in Anspruch. Diese reicht von der Beschaffung von Rückreisedokumenten über die Unterstützung bei Festnahmen bis zur Begleitung von Transporten zu Botschaften, Gerichten und zur Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren.
Auch Fortbildungen und praktische Trainingsangebote werden nach Darstellung der Verwaltung genutzt.
Zu der sogenannten „Coesfelder Liste“ gibt es eine konkrete Auskunft: Die Castroper Ausländerbehörde habe einen entsprechenden Fall bearbeitet. Die betroffene Person sei 2025 in ihr Heimatland zurückgeführt worden. Da sie bereits über einen gültigen Reisepass verfügte, sei eine Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht erforderlich gewesen.
Die Frage, ob konkrete Unterstützungsangebote der zentralen Ausländerbehörden in der Vergangenheit nicht angenommen wurden, beantwortet die Stadt ausdrücklich mit Nein.
Weitere Veränderungen beim Rückkehrmanagement geplant
Auf die abschließende Frage nach einer Gesamtbewertung der Situation erklärt die Stadt, dass der Ausländerbehörde in erster Linie die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen obliege, nicht deren politische Bewertung oder Gestaltung.
Allerdings verweist sie auf ein derzeit vorbereitetes Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem die Zuständigkeiten der zentralen Ausländerbehörden ausgebaut und erweitert werden sollen. Diese Entwicklung werde grundsätzlich positiv gesehen.
Die Antworten der Stadt machen deutlich, wie viele unterschiedliche Faktoren die Arbeit einer kommunalen Ausländerbehörde beeinflussen. Neben gesetzlichen Vorgaben und individuellen Abschiebungshindernissen spielen auch die personelle Ausstattung und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden eine Rolle.
Gleichzeitig zeigen die Antworten, wo die Aussagekraft der verfügbaren Zahlen endet. Weder die tatsächliche Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht noch deren Dauer oder die konkreten Gründe zahlreicher Duldungen lassen sich derzeit statistisch nachvollziehen. Die Landtagszahlen liefern damit einen Überblick über die Größenordnung, aber kein vollständiges Bild der tatsächlichen Rückführungsmöglichkeiten in Castrop-Rauxel.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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