DSW21 verstärkt Schulbusverkehr in Castrop-Rauxel zum Fahrplanwechsel
Zehn zusätzliche Busse fahren ab 2. September 22 Extra-Fahrten für Schülerinnen und Schüler in Castrop-Rauxel
- 26.08.2026 um 16:51
- Castrop-Rauxel
Zum Fahrplanwechsel am Mittwoch, den 2. September, passt DSW21 den Busverkehr im Schulverkehr an. Auch für Fahrgäste in Castrop-Rauxel gibt es dabei konkrete Verbesserungen.
In Castrop-Rauxel sind ab dem Stichtag zehn Busse als sogenannte E-Wagen im Einsatz, die zusammen 22 zusätzliche Fahrten zu weiterführenden Schulen absolvieren. Damit reagiert das Unternehmen auf den erhöhten Kapazitätsbedarf zum Schulstart.
Konkret werden auf den Linien E480 und E482 nach Castrop künftig Gelenkbusse statt Solobusse eingesetzt, um mehr Fahrgäste befördern zu können. Diese Maßnahme soll insbesondere in den morgendlichen und mittäglichen Stoßzeiten für mehr Platz in den Bussen sorgen.
DSW21 weist darauf hin, dass durch die Rückkehr von G8 zu G9 ein zusätzlicher Jahrgang im Schulsystem verbleibt, wodurch an den Gymnasialstandorten eine erhöhte Nachfrage entstehen kann. Das Unternehmen kündigt an, die Situation im Schulverkehr in den ersten Wochen des neuen Schuljahres genau zu beobachten und bei Bedarf auf Rückmeldungen der Schulen zu reagieren. Kurzfristige Änderungen sind daher in dieser Zeit möglich.
Fahrgästen wird empfohlen, die elektronische Fahrplanauskunft zu nutzen, da nicht alle aktuellen Abfahrtszeiten in den Fahrplanaushängen an den Haltestellen abgebildet sind. Die aktuellen Verbindungen lassen sich über www.bus-und-bahn.de sowie über die DSW21- und VRR-App abrufen.
Die zusätzlichen E-Wagen und Taktverstärkungen stehen nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern allen Fahrgästen offen.
Autofahrer sollten zudem im Bereich von Schul-Bushaltestellen, die mit einem roten Dreieck gekennzeichnet sind, besonders aufmerksam fahren. Laut Straßenverkehrsordnung darf an Bussen, die mit eingeschalteter Warnblinkanlage an solchen Haltestellen stehen, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. An den über 40 betroffenen Haltepunkten gilt diese Regel an Schultagen zwischen 7 und 17 Uhr. Sobald ein Bus bei der Anfahrt einer Haltestelle das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht mehr überholt werden. Steht der Bus, dürfen auch entgegenkommende Fahrzeuge nur im Schritttempo vorbeifahren, sofern die Fahrbahnen nicht durch einen Grünstreifen oder eine ähnliche Abgrenzung getrennt sind.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
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