Freitag, 11. September 2026
Newsletter-AnmeldungNewsletter
Unterstützen Sie CASNews!
1.680 € von 5.000 € (34%)
Image
Emmo Kuhn (2. von rechts) bei einer Ausschusssitzung im Mai 2026. | Bild: CASNews Media / Nils Bettinger

AfD-Ausschussvorsitzender: Ärger um Sitzungszeit

Städtische Ausschüsse: Wer darf was entscheiden?

Vorlesen
Text:
Werbung

Wer entscheidet in einem Ausschuss der Stadt tatsächlich über die Sitzungszeit? Und welche Rolle nehmen dabei Bürgermeister, Ausschuss und Ausschussvorsitzender ein? Diese Frage stellt sich, seit Emmo Kuhn (AfD), Vorsitzender des Betriebsausschusses 1 (B1), den Sitzungsbeginn des genannten Ausschusses dauerhaft um eine halbe Stunde nach hinten verlegen wollte.


Ausschusssitzungen beginnen in der Regel um 17 Uhr – so steht es in der Geschäftsordnung, die für den Stadtrat und seine Ausschüsse gilt. Als Vorsitzender des B1 terminierte Emmo Kuhn die Anfangszeit auf 17:30 Uhr, „weil mindestens ein Ausschussmitglied bis 17 Uhr arbeiten muss.“ Auch bei ihm selbst bestünde aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit das Risiko, bisweilen zu spät zu einer Sitzung zu erscheinen. Am Ausschuss beteiligte Verwaltungsmitglieder hätten ihm zu Beginn dieser „Umstellung“ signalisiert, dass die Verschiebung der Anfangszeit um 30 Minuten kein Problem für sie darstelle – damit sei ihm das sogenannte „Benehmen“ vorab mündlich erteilt worden.


In der letzten B1-Sitzung habe es jedoch Beschwerden über die veränderte Anfangszeit gegeben. Darauf berief sich Bürgermeister Rajko Kravanja in einer Mail an Emmo Kuhn, die zugleich an alle Fraktionsvorsitzenden ging und aus der Kuhn zitiert. Kravanja verwies Kuhn auf § 18 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung. Dort heißt es: „Die Tagesordnung sowie Zeit und Ort der Sitzung werden von dem/der Vorsitzenden im Benehmen mit dem/der Bürgermeister/in festgesetzt“. Dieses Benehmen werde in der Regel durch die Vertretung des Bürgermeisteramtes durch den Bereich Ratsangelegenheiten, die Beigeordneten und/oder Schriftführungen wahrgenommen und erfolge bei Aufstellung der Tagesordnung. Durch die Rückmeldungen sehe er aber einen Konflikt, was die Anfangsuhrzeit des Ausschusses angehe. „Hier haben Sie als Vorsitzender die Verantwortung, einen möglichst großen Konsens herbeizuführen, denn alle Ausschussmitglieder müssen Beruf, Ehrenamt, Privatleben und ggf. zu pflegende Angehörige berücksichtigen. Daher sind verlässliche Anfangszeiten so sinnvoll, und dafür gibt es ggf. die Instrumente des Verdienstausfalls, der Erstattung von Betreuungskosten und des Pflegeaufwandes. All dies gilt es, gleichermaßen abzuwägen. Dies scheint mir nach den ersten Rückmeldungen bisher nicht im ausreichenden Maße erfolgt zu sein. Daher verweigere ich zunächst mein Benehmen für einen regelmäßigen und dauerhaften Beginn um 17:30 Uhr. Analog unserer Geschäftsordnung, die für den Rat und seine Ausschüsse gilt, ist hier festgeschrieben, dass der Beginn in der Regel um 17 Uhr ist. Selbstverständlich kann im Einzelfall mit Begründung davon abgewichen werden.“ Er bitte Kuhn, den regelmäßigen Beginn auf 17 Uhr festzusetzen oder mit den Fraktionen einen möglichst großen Konsens, ggf. über eine Abstimmung, herbeizuführen, so der Bürgermeister.


Als Kompromiss habe er den Sitzungsbeginn auf 17:15 Uhr terminiert, sagt Kuhn. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Einladung für die Sitzung am 16. September auf Kuhns Wunsch hin zwar mit der Zeit 17:15 Uhr verschickt werde, aber „ohne mein Benehmen“. Zugleich wurde ein eigener Tagesordnungspunkt (TOP) aufgenommen: „Zukünftiger grundsätzlicher Sitzungsbeginn des Betriebsausschusses 1“. Im Ratsinformationssystem ist dieser TOP als „beschließend“ gekennzeichnet. Er sei erstaunt darüber, dass sich der Bürgermeister so vehement gegen eine begründete Verschiebung der Anfangszeit um eine Viertelstunde ausspreche, sagt Kuhn.


CASNews ließ sowohl der Stadtverwaltung als auch dem Kreis Recklinghausen einen Fragenkatalog zukommen und bat um eine Einordnung.


Hier eine Zusammenfassung der zentralen Aussagen der Stadtverwaltung:


- Den Tagesordnungspunkt I.2 „Zukünftiger grundsätzlicher Sitzungsbeginn des Betriebsausschusses 1“ in die Tagesordnung aufzunehmen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der Beschluss zum neuen Tagesordnungspunkt werde daher zunächst, vorbehaltlich der weiteren Prüfung durch die Kommunalaufsicht, einen empfehlenden Charakter für den Ausschussvorsitzenden haben.


- Rein terminologisch handele es sich bei dem Begriff „Benehmen“ um etwas anderes als „Einvernehmen“. Ein Einverständnis des Bürgermeisters mit der Tagesordnung sei rechtlich nicht erforderlich.


- Die Stadt beruft sich auf den Grundsatz der Organtreue; der Ausschussvorsitzende müsse bei der Terminierung berufliche, familiäre und pflegerische Belange der Ausschussmitglieder berücksichtigen.


- Die Verwaltung habe den Ausschussvorsitzenden gebeten, sich mit den Ausschussmitgliedern abzustimmen, um einen gemeinsamen Konsens zu finden. Nach Rückmeldungen aus den verschiedenen Fraktionen habe sich der Bürgermeister dazu entschieden, das Benehmen nicht herzustellen, um damit vorab einen Austausch mit den Ausschussmitgliedern zu ermöglichen.


Kann der B1 also selbst verbindlich über seinen Sitzungsbeginn beschließen? Im Ratsinformationssystem steht der TOP als „beschließend“. Die Stadt sagt gleichzeitig, ein solcher Beschluss habe für den Ausschussvorsitzenden nur empfehlenden Charakter. Das wirft die Frage auf, warum der Punkt überhaupt als beschließend ausgewiesen wird und was genau der Beschluss rechtlich bewirken soll.


Der Kreis Recklinghausen teilt auf Anfrage mit, dass die Kommunalaufsicht keine allgemeinen rechtlichen Einschätzungen geben könne. Ihre Aufgabe sei es, die Kommunen zu beraten und in konkreten Fällen das Handeln der Kommunen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. „Wenn eine Beschwerde zu diesem konkreten Fall bei uns eingehen würde, müssten wir uns immer zunächst ein vollständiges Bild der Sachlage verschaffen. Dazu würde auch gehören, dass die Stadt sich zu ihrem Vorgehen äußern kann. Nur wenn wir den Sachverhalt genau kennen, ist eine Prüfung und am Ende eine rechtliche Einschätzung möglich.“


Newsletter abonnieren - lokal & zuverlässig

Unser kostenloser Newsletter hält Sie täglich über die wichtigsten Nachrichten aus Castrop-Rauxel auf dem Laufenden - direkt ins E-Mail-Postfach.

Jetzt Newsletter abonnieren

  • Quelle(n):

Autor

Nina Möhlmeier

Nina Möhlmeier

Freie Mitarbeiterin

Castrop-Rauxel im Postfach

Die wichtigsten Lokalnachrichten – kostenlos per Newsletter.

Jetzt anmelden