Bürger können Stellungnahme zu Campingplatz-Planungen abgeben
Die Stadt Waltrop startet die frühzeitige Beteiligung zu zwei Änderungen des Flächennutzungsplans rund um Camping- und Wochenendplätze
- 06.05.2026 um 17:52
- Waltrop
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Jetzt Newsletter abonnierenDie Stadt Waltrop startet die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu zwei Änderungen des Flächennutzungsplans im Bereich von Camping- und Wochenendplätzen. Bürger können ihre Stellungnahmen ab dem 6. Mai 2026 einreichen.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hatte der Rat der Stadt Waltrop bereits am 10. Oktober 2024 beschlossen, die 7. und 10. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden einzuleiten.
Campingplatz Königsmoor soll planungsrechtlich gesichert werden
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den Bereich des Campingplatzes Königsmoor. Ziel der Änderung ist laut Stadt die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Camping- und Wochenendplatzes einschließlich der vorhandenen Angelteiche.
Vier weitere Bereiche betroffen
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf mehrere Sondergebiete für Dauer-Camping- und Wochenendplätze. Konkret geht es um folgende Bereiche:
• In der Torfheide
• Datteln-Hamm-Kanal Nord
• Datteln-Hamm-Kanal Süd
• Kanalstraße
Unterlagen liegen bis Anfang Juni aus
Die Entwürfe beider Änderungen liegen mit Begründungen und Anlagen ab Mittwoch, 6. Mai 2026, bis einschließlich 5. Juni 2026 öffentlich im Rathaus der Stadt Waltrop aus. Die Unterlagen können während der Dienststunden im Altbau des Rathauses im zweiten Obergeschoss eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen online auf dem Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop zur Verfügung:
Zum Beteiligungsportal der Stadt Waltrop
Stellungnahmen schriftlich, online oder per E-Mail möglich
Bürger können ihre Stellungnahmen bis zum Ende der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Stadtplanung, online über den Beteiligungsserver oder auf elektronischem Weg – beispielsweise per E-Mail – einreichen.
Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der späteren Beschlussfassung möglicherweise unberücksichtigt bleiben können.
- Quelle(n): Stadt Waltrop
Autor
Maren Giese
Redakteurin
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