AfD-Fraktion leitet Bürgerbegehren gegen geplante ZUE ein
Zusätzlich startet die Fraktion eine Petition und will die Ratsentscheidung am 24. September vertagen lassen
- 20.09.2026 um 16:06
- Castrop-Rauxel
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel leitet ein Bürgerbegehren gegen die derzeit geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf Teilflächen des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel an der Habinghorster Straße (B 235) ein. Die Mitteilung über die beabsichtigte Durchführung des Bürgerbegehrens soll am Montag, 21. September 2026, der Stadtverwaltung überreicht werden. Damit wird das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingeleitet. Die weiteren formalen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens werden anschließend durch die Verwaltung geprüft.
„Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei dieser für Castrop-Rauxel langfristig bedeutsamen Frage selbst zu Wort kommen können“, erklärt die AfD-Fraktion.
Nach den derzeit vorliegenden Planungen soll auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände eine Einrichtung mit einer Kapazität von bis zu 450 Personen und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren entstehen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll sich mit dem Vorhaben in seiner Sitzung am 24. September 2026 befassen. Über die bisherigen Planungen berichtete CASNews bereits mehrfach, unter anderem zur Ratsvorlage zur ZUE an der B 235 und zu den bis zu 450 geplanten Plätzen.
In einer Ergänzung zu ihrer ursprünglichen Pressemitteilung hat die AfD-Fraktion inzwischen angekündigt, in der Ratssitzung einen Vertagungsantrag zu Tagesordnungspunkt 34 zu stellen. Nach Auffassung der Fraktion reicht die derzeit vorliegende Informationsgrundlage für eine Entscheidung dieser Tragweite noch nicht aus. Die Entscheidung soll demnach nicht auf unbestimmte Zeit verschoben, sondern auf die nächste Ratssitzung vertagt werden. Die zusätzliche Zeit solle genutzt werden, um noch offene Fragen zu beantworten.
„Am Donnerstag sollen wir über eine Entscheidung abstimmen, die Castrop-Rauxel möglicherweise für bis zu zehn Jahre bindet. Gleichzeitig sind aus unserer Sicht wesentliche Fragen noch nicht ausreichend beantwortet. Unter diesen Voraussetzungen halten wir eine Vertagung für sachgerecht. Erst müssen die Fakten auf den Tisch, dann kann auf einer belastbaren Grundlage entschieden werden“, erklärt die Fraktion.
Parallel zur Einleitung des Bürgerbegehrens hat die AfD-Fraktion eine Petition gegen die derzeit geplante ZUE gestartet. Damit sollen Bürger bereits jetzt die Möglichkeit erhalten, ihre Haltung zu den bekannten Planungen öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Die Petition ist ausdrücklich kein Bürgerbegehren und ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche Unterschriftensammlung. Sie entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung, soll aber ein öffentliches Meinungsbild sichtbar machen.
Petition und Bürgerbegehren sind zwei voneinander getrennte Verfahren. Im Rahmen der Petition geleistete Unterschriften sind keine Unterschriften für das Bürgerbegehren und können nicht für dieses verwendet werden. Für das Bürgerbegehren wird nach Abschluss der Prüfung durch die Verwaltung eine separate Unterschriftensammlung erforderlich sein. Sobald die Verwaltung die Prüfung abgeschlossen und die Zulässigkeit festgestellt hat, will die AfD-Fraktion über den Start dieser Unterschriftensammlung informieren.
Als einen wesentlichen offenen Punkt nennt die Fraktion den langfristigen Bedarf für eine ZUE mit bis zu 450 Plätzen. Sie verweist darauf, dass die vorhandenen Unterbringungskapazitäten des Landes zuletzt nach ihrer Darstellung nicht vollständig ausgelastet gewesen seien. Vor diesem Hintergrund fordert sie eine nachvollziehbare Darstellung dazu, weshalb gerade jetzt zusätzliche Kapazitäten dieser Größenordnung geschaffen werden sollen und auf welchen Prognosen ein Bedarf über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beruht.
Dabei geht es allerdings um zwei unterschiedliche Ebenen. Die geplante ZUE wäre eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Unabhängig davon besteht für Castrop-Rauxel eine eigene kommunale Aufnahmeverpflichtung. Nach der aktuellen Ratsvorlage erfüllt die Stadt ihre Quote derzeit zu 62,05 Prozent und müsste rechnerisch bis zur vollständigen Erfüllung noch 447 Personen aufnehmen. Die Plätze einer betriebenen Landeseinrichtung würden auf diese kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet.
Einen weiteren Klärungsbedarf sieht die AfD bei den finanziellen Auswirkungen. Die Stadtverwaltung führt die mögliche Entlastung des kommunalen Haushalts als einen Vorteil der ZUE an. Gleichzeitig weist sie in der Ratsvorlage selbst darauf hin, dass sich die unmittelbaren finanziellen Folgewirkungen derzeit nicht belastbar und seriös konkret beziffern lassen.
Die AfD fordert deshalb, erwartete Einsparungen so konkret wie möglich darzustellen. Bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren müssten zudem mögliche Veränderungen gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Fraktion dürfe eine langfristige Entscheidung nicht allein auf der Annahme beruhen, dass derzeit erwartete finanzielle Vorteile über die gesamte Laufzeit bestehen bleiben.
Auch die von der Stadt in Aussicht gestellte Entlastung des Wohnungsmarktes will die Fraktion genauer beziffert wissen. Die Stadt betreibt derzeit rund 90 dezentrale Unterkünfte beziehungsweise Wohnungen und sieht bei geringeren kommunalen Zuweisungen die Möglichkeit, diesen Bestand schrittweise zu reduzieren.
Die AfD weist darauf hin, dass eine ZUE mit 450 Plätzen nicht bedeutet, dass entsprechend viele derzeit kommunal untergebrachte Menschen unmittelbar dorthin wechseln würden. Die erwartete Entlastung entsteht vielmehr dadurch, dass die Plätze der Landeseinrichtung auf die Aufnahmeverpflichtung Castrop-Rauxels angerechnet werden und dadurch künftig weniger Menschen kommunal zugewiesen werden könnten. Die Fraktion fordert konkrete Angaben dazu, wie viele angemietete Wohnungen tatsächlich aufgegeben werden könnten, welche Kosten dadurch entfallen würden und welche finanzielle Nettoentlastung daraus zu erwarten wäre.
Ein weiterer Schwerpunkt der AfD liegt auf den Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld. Die Fraktion verweist auf Anwohner, die nach ihrer Darstellung bereits im Zusammenhang mit der früheren Unterbringungssituation von Belastungen berichtet hätten. Sorgen der unmittelbar betroffenen Anwohner und insbesondere geäußerte Sicherheitsbedenken müssten nach Auffassung der AfD Bestandteil der politischen Abwägung sein.
Die Fraktion betont, eine Entscheidung dürfe nicht allein unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Neben den Kosten müssten unter anderem die Größe und Laufzeit der Einrichtung, Auswirkungen auf den Standort und sein Umfeld, die örtliche Infrastruktur sowie Fragen von Betreuung und Sicherheit betrachtet werden.
Bereits in ihrer ursprünglichen Mitteilung hatte die AfD angekündigt, auch die Entwicklung der Kriminalität in Castrop-Rauxel thematisieren zu wollen. Gleichzeitig weist die Fraktion selbst darauf hin, dass die von ihr herangezogenen statistischen Entwicklungen keinen Beweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Unterkunft und der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung darstellen. Sie sieht darin jedoch einen Anlass, Sicherheitsfragen bei einer Einrichtung dieser Größenordnung besonders zu betrachten.
Auch die Verwendung öffentlicher Mittel soll nach Auffassung der AfD näher beleuchtet werden. Die geplante Einrichtung soll durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Die Fraktion argumentiert, dass es sich dabei ebenfalls um öffentliche Steuermittel handele und deshalb Kosten und Nutzen transparent dargestellt werden müssten.
Der angekündigte Vertagungsantrag ändert nichts daran, dass die AfD das Bürgerbegehren gegen die derzeit geplante ZUE weiterverfolgen will. Die Fraktion verbindet damit das Ziel, den Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, über die kommunale Entscheidung im Rahmen eines Bürgerentscheids mitzuentscheiden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Ob der Rat am Donnerstag unmittelbar über den Abschluss des Grundstücksmietvertrages entscheidet oder die Entscheidung zunächst vertagt wird, hängt damit auch davon ab, ob der angekündigte Vertagungsantrag eine Mehrheit findet.
Die Petition ist online unter diesem Link abrufbar.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
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