Kommentar zum Thema Catering an städtischen Schulen
Kommentar von Dr. Delvo
- 02.08.2025 um 18:52
- Castrop-Rauxel
I.
Prolog und Ausgangslage
1.
Dem Unterzeichner ist zugetragen worden, daß der zukünftige Caterer für die „Schulspeisungen“ an städtischen Einrichtungen erklärt haben soll, er werde künftig nur den strengen religiösen Anforderungen an die Herstellung nach den „Halal“-Vorschriften entsprechendes Fleisch verarbeiten und servieren.
Diese Prämisse ist bisher nicht öffentlich verifiziert!
2.
In einem RTL-Bericht wird der von unserer Verwaltung als künftiger Caterer vorgesehene Anbieter und Vertragspartner wie folgt zitiert:
„Verantwortlich für das Mensa-Essen ist „Muttis Küche”. Laut der Chefin ist die Hälfte an der Gesamtschule Moslems. Der Caterer macht für neun Schulen in Gelsenkirchen die Kantine. Immer mit demselben Angebot: Nudel- und Salattheke, weitere vegetarische Alternativen und Fleisch. Das ist ausschließlich halal zertifiziert. Die Diskussion ist für die Betreiber viel Dampf um nichts. Schriftlich teilt die Betreiberin RTL WEST mit: „Es ist befremdlich zu sehen, wie politische Akteure versuchen, auf dem Rücken von Kindern Stimmung zu machen - statt sich mit den echten Herausforderungen im Schulalltag zu beschäftigen.”
II.
Aufgabe und Stellenwert der Schulspeisung
Hier bedient sich der Unterzeichner - der Einfachheit halber und soweit einschlägig - einer schlauen KI-Veröffentlichung aus dem Internet:
„Die Hauptaufgabe der Schulspeisung ist die Versorgung von Schülern und Lehrpersonal mit warmen Hauptmahlzeiten. Ziel ist es, eine vollwertige Ernährung zu gewährleisten und so zur Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Schüler beizutragen.“
Daraus ergibt sich die Frage (jetzt wieder ohne KI):
Kann diesen Ansprüchen schon grundsätzlich nur eine Versorgung mit „Halal“-gemäßem Fleisch gerecht werden, woraus sich von vornherein oder überhaupt nur ein entsprechender weitergehender Versorgungsanspruch der gläubigen Muslime unter der Schüler- und Lehrerschaft ergäbe?
Oder:
Reicht das Angebot eines vegetarischen Gerichts zur Sicherstellung einer „vollwertigen Ernährung“ auf Dauer aus? Das müßte es nämlich, wenn man sich nicht dem Vorwurf einer Ungleichbehandlung von strenggläubigen Muslimen aussetzen will.
III.
Was bedeutet „Halal“?
„Halal“ heißt nichts anderes als erlaubt oder zulässig, während „Haram“ als Gegenteil schlicht verboten bedeutet.
IV.
Bezieht sich „Halal“ nur auf Fleisch?
„Halal“ bezieht sich nicht nur auf Fleisch, sondern auf alle Lebensbereiche, damit auch auf Lebensmittel und deren Zubereitung, dort wiederum auf das Fleisch von religiös vorschriftsmäßig geschlachteten Tieren.
V.
Was bedeutet „Halal“ bei Fleisch und was ist erlaubt?
Die Bezeichnung „Halal-Fleisch“ bezieht sich ausschließlich auf Fleisch von Tieren, die nach den islamischen Richtlinien geschlachtet wurden. Dazu gehört das Schächten, bei dem das Tier mit einem scharfen Schnitt durch die Kehle getötet wird.
VI.
Zur Veranschaulichung: Was ist verboten („Haram“)?
Verboten sind dagegen unter anderem ausdrücklich Schweinefleisch, Alkohol, Blut und alle Lebensmittel, die Schweinefleisch oder Blut enthalten.
Darüber hinaus aber auch alle eigentlich erlaubten „Halal“-Nahrungsmittel, die durch „Haram“-Produkte – etwa durch Berührung – kontaminiert sind.
Das wiederum bedeutet, daß die Produktionsstätten und -ketten strikt voneinander getrennt sein müssen.
VII.
Völlig unreligiöse Betrachtung
Schweinefleischprodukte sind Bestandteil unserer westeuropäischen Kultur.
VIII.
Das Schächtungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
I.
Die Rechtslage ist seit 25 Jahren eindeutig: Das Schächten von Tieren – kurz: das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung – ist in unserem Kulturkreis immer nur ausnahmsweise erlaubt.
Zum Beispiel mit dem grundlegenden Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 – hat das Bundesverfassungsgericht das Schächten untersagt und entschieden, daß nur ausnahmsweise durch einen – zudem nach den jeweiligen religiösen Maßstäben qualifizierten – Schlachter geschächtet werden darf, wenn es um die Versorgung besonderer, aus religiösen Gründen auf den Verzehr von „Halal“- oder koscheren Lebensmitteln beschränkter Gruppen von Verbrauchern geht, die eben keine Produkte aus nicht geschächteter Tieren verzehren dürfen.
Dazu heißt es in der zitierten Entscheidung:
„(Die muslimischen Schlachter) können damit ihre muslimischen Kunden mit dem Fleisch geschächteter Tiere beliefern und auf diese Weise in den Stand setzen, Fleisch in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung zu verzehren“ (Hervorhebung hinzugefügt).
Und das sieht unsere Stadtverwaltung jetzt offenbar anders?
II.
Angesichts der klaren Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts und des Stellenwertes der Entscheidungen dieses Gerichts in unserer Rechtsordnung, die für jedermann gilt, der hier wohnt und sich als Teil unserer Gesellschaft verstehen will, hält der Unterzeichner das Zitat und das dahinterstehende Rechtsverständnis:
„… Fleisch. Das ist ausschließlich halal zertifiziert. Die Diskussion ist für die Betreiber (Anm.: der Caterer Muttis Küche) viel Dampf um nichts. … Es ist befremdlich zu sehen, wie politische Akteure versuchen, auf dem Rücken von Kindern Stimmung zu machen.“, nicht nur für abgrundtief dumm, sondern für äußerst bedenklich.
III.
Den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Ausnahmefall vermag der Unterzeichner hier mit bestem Willen nicht zu erkennen. Die Mehrheit der Nutzer unserer Kantinen ist sicher (noch) nicht muslimisch orientiert, geschweige denn aus religiösen Gründen auf den Verzehr von „Halal“-Fleisch beschränkt.
Aber es sollen der Gesamtheit der Benutzer unserer Kantinen – seien sie Christen, und schon damit „Ungläubige“ oder „Sonstwelche“, jedenfalls (noch) keine Muslime – in unserer Gesellschaft nicht mehrheitsfähige elementare Glaubenssätze einer muslimischen Minderheit übergestülpt werden.
Und dies proaktiv – wie man heute gerne sagt – gepusht von unserer Stadtverwaltung!
IX.
Was ist die Alternative zu „Halal“ im (Schul-)mensabereich?
Die Antwort ist relativ einfach: Vegetarisch!
X.
Ist diese Alternative ausreichend für eine „vollwertigen Ernährung“?
Diese Frage müssen Fachleute aus der Ernährungswissenschaft beantworten.
XI.
Ergebnis auf der „sicheren Seite“:
Die Lösung kann darin bestehen, daß der Caterer „Halal“-Gerichte zusätzlich anbieten kann und in seinem Budget unterbringt.
Die Kernforderung bei einer Vergabe durch und für bundes- und landeseigene öffentlich-rechtliche Einrichtungen – wie Schul-, Verwaltungs- und Gerichtskantinen – lautet daher:
Der Caterer bietet grundsätzlich alles das an,
1. was inclusive der Herstellungsweise in unserem westeuropäischen Kulturbereich anerkannt und üblich ist – das sind unter anderem auch Mett- und Bratwürstchen aus z.B. Schweinefleisch –.
2. und ein vegetarisches Ausweichgericht,
3. bestenfalls „On Top“ von alles: ein „Halal“-Gericht bei Bedarf.
Damit wäre allen Bedürfnissen Genüge getan.
Sonst hilft nur – ganz Old School wie in früheren Generationen durchaus gängig –: Bütterchen schmieren, belegen und mitbringen.
XII.
Arbeitsrechtliche Betrachtung
„Halal“-Fleisch darf während des gesamten Herstellungsprozesses nur durch moslemische Metzger gewonnen werden.
Das dürfte – für einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner wie die Stadt bei der Versorgung ihrer Einrichtungen – vielleicht Fragen nach der sogenannten Drittwirkung von Grundrechten aufwerfen.
XIII.
Vorläufiges Ergebnis
Unsere Stadtverwaltung wird das alles ja durch ihre juristisch ausgebildeten und von uns allen entsprechend bezahlten Mitarbeiter geprüft haben und bereit sein, uns – kurzfristig und mit überzeugenden Argumenten – ihre abweichende Position mitzuteilen.
XIV.
Was der Unterzeichner bis dato nicht weiß
1.
Sind die Verträge schon unterschrieben?
Wenn nicht, wird es höchste Zeit, daß die Verwaltung interveniert und klarstellt, daß eine Beschränkung auf „Halal“-Fleisch absolut nicht in Frage kommt.
Wenn die Verträge bereits unterschrieben sind, ist zunächst festzustellen, ob und wie die Reduzierung des Angebots Vertragsbestandteil geworden ist. Dann muß die Verwaltung weitersehen.
2.
Die einzelnen Mahlzeiten kosten 4,50 €.
Soweit bekannt, fand sich weit und breit kein alternativer Anbieter, der sich bereit oder in der Lage sah, zu diesen Konditionen einzusteigen.
Damit kommt ein unschönes Thema auf, das nicht nur den – als FDP-Mitglied seit 1975 und auch ansonsten wohl irgendeiner „Rechtslastigkeit“ zu Recht völlig unverdächtigen – Unterzeichner umtreibt und hier angesprochen werden muß:
Wie schafft der Caterer Muttis Küche den Preis, wo doch die Herstellung von „Halal“-Fleischmahlzeiten preislich nicht günstiger sein wird, als – ja, durchaus auch – die Herstellung von Junkfood unter Beteiligung von Schweinefleisch?
Um es offen zu sagen: Hier ist nicht auszuschließen, daß eine schleichende verdeckte Subventionierung durch interessierte Kreise erfolgt. Dazu das Motto aus einem – wohlgemerkt arabischen – Gleichnis: „Hat das Kamel erstmal seine Nase im Zelt …“
Wir sehen: Die Araber sind ganz sicher nicht dumm. Aber die Ungläubigen auch nicht!
Dieser Verdacht muß – proaktiv und zuvorderst durch die Verwaltung – ausgeräumt werden.
XV.
Anregung
Allerdings bleibt – fast – zum Schluß noch festzustellen:
Obwohl es mit den Versorgern zum Beispiel der örtlichen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen durchaus leistungsfähige geeignete Caterer auf dem Gebiet Großküchen gibt, hat sich offensichtlich niemand finden lassen, der bereit oder in der Lage ist, für 4,50 € pro Essensportion aufzuspringen.
Das wird wohl irgendwie damit zu tun haben, daß diese Versorger bei den Krankenkassen höhere und auskömmlichere, aber angemessene Preise erzielen können. Damit liegt das Problem bei der angemessenen Ermittlung des Preises für Schulessen.
Hier muß sich etwas tun, um gar nicht erst in die Lage/Gefahr zu geraten, sich mit vielleicht dubiosen und/oder ideologisch motivierten/subventionierten Anbietern auseinandersetzen zu müssen.
XVI.
Zur Klarstellung
Die vorstehenden Erwägungen haben absolut nichts mit einer wie auch immer gefärbten rechtslastigen oder ausländer-/muslimfeindlichen Einstellung zu tun.
Und gerade die Parteien unter den Besetzern der politischen Ränder der Gesellschaft haben ganz sicher keine Lösungen für unsere von inzwischen einer Vielzahl an unzufriedenen Mitbürgern und -bewohnern angesprochenen gesellschaftlichen Probleme.
Diese – sachlich und rechtlich – oft äußerst komplexen Probleme sind unseren sogenannten demokratischen Parteien nicht verborgen geblieben und durchaus erkannt, und es wird auch und gerade dort bereits ständig und nachhaltig an Konzepten und Lösungswegen gearbeitet.
Es braucht daher keine Zuwendung zu Parteien, die sich an den Rändern unserer rechtsstaatlichen Ordnung bewegen und – fragt man einmal genauer nach – tragfähige Lösungen bisher nicht einmal ansatzweise anbieten. Und daran wird sich auch nichts ändern. Warum? Weil man mit Parolen und Powersprüchen allein eben keine Probleme lösen kann.
Deshalb bittet der Unterzeichner, gar nicht erst zu versuchen, seine Ausführungen rechtspopulistisch zu verkürzen und auszuschlachten.
Für – vom Verfasser eines Beitrags mit Klarnamen gekennzeichnete – insbesondere geistreiche Beschimpfungen aller Art – incl. die Vergabe von Tiernamen – steht der Unterzeichner zur dringend nötigen zeitlichen Entlastung des Chefredakteurs von CASNews, Herrn Bettinger, bis auf Weiteres auch unter dr.delvo@delvo.de zur Verfügung.
02. 08. 2025
Gez.
Dr. Matthias Delvo
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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