19. Februar 2026
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Finanzierung des Rettungsdienstes sorgt landesweit für Diskussionen

Stadt Castrop-Rauxel stellt klar: Bürger müssen aktuell keine Zusatzkosten tragen

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Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird derzeit landesweit intensiv diskutiert. Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen von gesetzlichen Krankenkassen und Kommunen zur Frage, wer die Kosten sogenannter Fehlfahrten tragen muss. In Castrop-Rauxel gibt es hierzu aktuell jedoch keine Änderung: Patientinnen und Patienten müssen derzeit keine zusätzlichen Kosten übernehmen.


Was sind Fehlfahrten im Rettungsdienst?


Als Fehlfahrten werden Einsätze bezeichnet, bei denen es am Ende nicht zu einem Transport ins Krankenhaus kommt. Dazu zählen jedoch auch Einsätze, bei denen vor Ort umfangreiche medizinische Maßnahmen durchgeführt werden – etwa mit Medikamenten, medizinischem Gerät oder sogar Reanimationen. Solche Einsätze gehören seit jeher zum regulären Aufgabenbereich des Rettungsdienstes und verursachen erhebliche Kosten.


Unterschiedliche Rechtsauffassungen


Nach dem Rettungsgesetz NRW sind Städte verpflichtet, ihre Rettungsdienstgebühren kostendeckend zu kalkulieren. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, auch Kosten für Fehlfahrten in die Gebühren einzubeziehen, da diese im laufenden Betrieb unvermeidbar anfallen.


Die Krankenkassen vertreten hingegen zunehmend eine andere Auffassung. Sie berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V, nach dem Fahrkosten nur dann zu übernehmen sind, wenn ein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Einsätze ohne Transport werden daher von den Kassen als Fehlfahrten eingestuft und teilweise nicht mehr anerkannt – selbst dann, wenn vor Ort medizinisch anspruchsvolle Hilfe geleistet wurde.


Warum die Kosten nicht von der Stadt übernommen werden dürfen


Kommunen dürfen entstehende Differenzbeträge nicht aus dem städtischen Haushalt ausgleichen. Da sie gesetzlich zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet sind, müssten nicht refinanzierte Kosten theoretisch direkt bei den Gebührenschuldnern, also den Patientinnen und Patienten, erhoben werden. Eine abschließende Klärung dieses Konflikts ist derzeit nur durch den Gesetzgeber oder durch gerichtliche Entscheidungen möglich.


Situation in Castrop-Rauxel


In Castrop-Rauxel ist die Lage aktuell eindeutig: Die Krankenkassen übernehmen auf Grundlage der derzeit gültigen, einvernehmlich abgestimmten Rettungsdienstgebührensatzung weiterhin alle Kosten. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen derzeit keine zusätzlichen Belastungen.


Rechtlich ist die Stadt verpflichtet, ihre Satzung im Frühjahr 2026 zu überprüfen und anzupassen. Dabei wird sich die Stadtverwaltung eng mit den anderen Städten im Kreis Recklinghausen sowie mit den Krankenkassen abstimmen und aktuelle rechtliche Entwicklungen berücksichtigen.


Kreis, Städte und Abrechnung


Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Recklinghausen, die praktische Durchführung erfolgt jedoch durch die einzelnen Städte. Die Finanzierung erfolgt über Rettungsdienstgebühren. Bei gesetzlich Versicherten rechnen die Städte direkt mit den Krankenkassen ab, privat Versicherte erhalten einen Gebührenbescheid.


Bund und Land arbeiten an Lösung


Nach Angaben der Stadt haben sich Bund, Land und Krankenkassen in den vergangenen Tagen bereits ausgetauscht. Für das erste Quartal 2026 wird eine einheitliche Lösung angestrebt. Bis dahin übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten wie bisher.


Wichtig für die Bevölkerung


Am Ablauf eines Rettungseinsatzes ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger nichts. Der Rettungsdienst steht in Castrop-Rauxel weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.


  • Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.