- Bild: Nils Bettinger
BSW schaltet Kommunalaufsicht ein
Erstes juristisches Nachspiel nach Ratssitzung zur Ausschussbesetzung
- 15.12.2025 um 06:49
- Castrop-Rauxel
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Jetzt Newsletter abonnierenNach der umstrittenen Ratssitzung zur Bildung und Besetzung der Ausschüsse hat die BSW-Gruppe im Rat der Stadt Castrop-Rauxel ein erstes juristisches Nachspiel eingeleitet. Die Gruppe hat sich mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen gewandt und die Ausschussbesetzung offiziell beanstandet.
In dem Schreiben, datiert auf den 2. Dezember 2025, kritisiert die BSW-Gruppe das Verfahren, mit dem der Rat am 27. November 2025 unter den Tagesordnungspunkten 2.1 und 2.2 die Größe, Zusammensetzung und personelle Besetzung der Ausschüsse beschlossen hat.
Kritik am Wahlverfahren
Nach Darstellung des BSW wurden die personellen Vorschläge der Fraktionen und Gruppen lediglich kurz per Beamer eingeblendet. Die anschließenden Stimmzettel hätten weder Namen noch Fraktionsbezeichnungen enthalten, sondern lediglich nummerierte Listen, von denen pro Ausschuss jeweils eine angekreuzt werden konnte.
Besonders beanstandet wird, dass die abgegebenen Stimmen bei der Sitzverteilung zweifach ausgewertet worden seien: einmal für die Sitze der Ratsmitglieder und ein weiteres Mal separat für die Sitze der sachkundigen Bürger. Nach Auffassung des BSW handele es sich damit faktisch um zwei Wahlgänge je Ausschuss, obwohl tatsächlich nur eine Stimmabgabe erfolgt sei.
Die Gruppe sieht darin einen Verstoß gegen § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW, der für die Ausschussbesetzung nur einen Wahlgang vorsieht.
Beanstandung zur Rolle sachkundiger Bürger
Darüber hinaus kritisiert das BSW, dass Fraktionen und Gruppen durch den Ratsbeschluss faktisch verpflichtet worden seien, auch sachkundige Bürger für die Ausschüsse zu benennen. Dies verstoße nach Auffassung der Gruppe gegen § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW, wonach sachkundige Bürger zwar benannt werden können, eine Verpflichtung hierzu jedoch nicht besteht.
Die BSW-Gruppe verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Nachbesetzungsrecht nach § 50 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW. Dieses sehe vor, dass Fraktionen und Gruppen frei entscheiden können, wen sie als Nachfolger für ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied benennen. Eine Unterscheidung zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern bei der Sitzverteilung sei daher aus Sicht des BSW nicht zulässig gewesen.
Prüfung durch Kommunalaufsicht erbeten
Mit dem Schreiben fordert die BSW-Gruppe die Kommunalaufsicht auf, das Vorgehen des Rates rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Unterzeichnet ist das Schreiben von Detlev Seel, dem Vorsitzenden der BSW-Gruppe im Rat.
Während der Ratssitzung stellten neben dem BSW auch die AfD und die FDP rechtliche Überprüfungen verschiedener Verfahrensschritte in Aussicht.
- Quelle(n): CASNews
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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