28. Mai 2026
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Notunterkunft an der B 235 schließt zum Jahreswechsel – neues Landeskonzept geplant

Bis zu 1.020 Geflüchtete untergebracht – künftig soll eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit bis zu 450 Plätzen entstehen

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Die Stadt Castrop‑Rauxel teilt mit, dass die dort betriebene Landes-Notunterkunft an der Bundesstraße 235 im Stadtteil Habinghorst zum 31. Dezember 2025 geschlossen wird. Aktuell werden dort von der Bezirksregierung Münster bis zu 1.020 geflüchtete Menschen untergebracht. Der Mietvertrag für die Einrichtung läuft planmäßig bis zum Jahresende. Ab dem 1. Januar 2026 wird dort keine Unterbringung mehr erfolgen und der Rückbau beginnt.


Neu geplant ist auf demselben Gelände eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Castrop‑Rauxel des Landes NRW mit einer Kapazität von bis zu 450 Personen. Der Bau soll vollständig aus Landesmitteln erfolgen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass weder der Neubau der Feuer- und Rettungswache noch eine mögliche Sportplatzplanung durch das ZUE-Projekt beeinträchtigt werden.


Hintergrund: Die derzeitige Einrichtung des Landes in Castrop-Rauxel war als Notunterkunft (NU) mit bis zu 1.020 Plätzen errichtet worden – unter anderem als kurzfristige Reaktion auf steigende Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen.


In den offiziellen Unterlagen der Bezirksregierung wird die Castrop-Rauxel-Einrichtung als eine von acht Unterbringungs-einrichtungen (ZUE/NU) im Regierungsbezirk Münster geführt. Damit gehört die Einrichtung zum Landesaufnahmesystem für Geflüchtete – in welchen Schutzstatus und Aufenthaltsdauer variieren.


Für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner ist vorgesehen, dass sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung auf andere Einrichtungen umverteilt werden. Die Stadt schreibt, dass die Betreuung weiterhin durch die Bezirksregierung erfolgt.


Die Stadtverwaltung kündigt an, dass nach Abschluss der Vorplanungen Bürger- beteiligungsformate und Gremien-informationen in Abstimmung mit der Bezirksregierung geplant sind. Damit soll eine transparente Kommunikation zur neuen Einrichtung und deren Integration in die Nachbarschaft sichergestellt werden.


Wichtige Aspekte im Überblick:


  • Schließung der Notunterkunft zum 31.12.2025.
  • Neue ZUE mit bis zu 450 Plätzen soll nach dem Jahreswechsel entstehen.
  • Unterbringung, Betreuung und Verteilung von Geflüchteten sind Aufgaben des Landes bzw. der Bezirksregierung.
  • Stadtverwaltung betont, dass parallele Projekte auf dem Gelände (Feuer-/Rettungswache, Sportplatz) nicht beeinträchtigt werden.
  • Bürger- und Nachbarschaftsbeteiligung soll Teil der Vorplanung werden.

Die Schließung der bestehenden Einrichtung markiert einen deutlichen Wandel in der Landes- und Kommunalpolitik zur Flüchtlings- und Asylunterbringung – von großen Sammel-Notunterkünften hin zu kleineren, standardisierten Einrichtungen mit festgelegtem Standard.


  • Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel & Bezirksregierung Münster

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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