Tödlicher Schuss im Nebel
„CASNews Crime", Teil II: Mord im Goldschmieding-Park am 11. November 1978
- 30.10.2026 um 15:22
- Castrop-Rauxel
Die Serie „CASNews Crime“ befasst sich mit lange zurückliegenden Mordfällen in Castrop-Rauxel. Im Zeitungsarchiv des Stadtarchivs gingen wir auf Spurensuche. Dafür war es unerlässlich, exakte Daten zu haben. „Sonst sucht man sich einen Wolf", weiß Stadtarchivar Thomas Jasper. Der zweite Teil unserer Serie dreht sich um einen tödlichen Schuss im November 1978 im Goldschmieding-Park. Achim Bronowski wies uns – samt Datumsangabe – auf den Fall hin.
„Durch einen Schuß im Nebel wurde ein Spaziergänger am Samstagnachmittag gegen 15 Uhr im Goldschmieding-Park aufgeschreckt. Nichts ahnend setzte er seinen Weg fort und fand wenig später in der Nähe des Ententeichs die Leiche des 35jährigen türkischen Gastarbeiters Idris K.“, schrieben die Ruhr Nachrichten in ihrer Montagsausgabe vom 13. November 1978. „Nebelschleier“ hätten den Park zur Tatzeit eingehüllt, berichtete die WAZ.
Verirrte Kugel?
Das Opfer habe im Bereich des Genicks eine Verletzung aufgewiesen, die von einer Kugel verursacht worden sein könnte. Zunächst schloss die Polizei nicht aus, dass der 35-Jährige von einer „verirrten Kugel“ getroffen worden sei. „Im Goldschmieding-Park werden nach Angaben der Polizei oft Schießübungen durchgeführt“, so die Ruhr Nachrichten.
Motiv unklar
K. hatte bis 1977 in einer Ziegelei und anschließend auf der Zeche Erin gearbeitet. Laut WAZ bezeichneten ihn seine Kollegen als Spaßvogel und freundlichen Menschen. Politisch sei er nicht engagiert gewesen. Seine Frau und vier Kinder hätten in der Türkei gelebt. Er habe in Deutschland keine engeren Kontakte zu Frauen gehalten, versicherten K.s Bekannte laut WAZ. Auch gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass K. „ein näheres Verhältnis zu einer türkischen Frau“ gehabt habe. Damit gab es keine Indizien, die auf Motive wie Eifersucht, „Blutrache“ oder eine politisch motivierte Tat hindeuteten.
Auf dem Weg zur Bergstraße
Eine halbe Stunde vor den tödlichen Schüssen sei K. noch mit drei türkischen Begleitern in einer Gaststätte in der Innenstadt gesehen worden. Er hatte sich dann von ihnen getrennt, um die Familie eines Landsmannes an der Bergstraße zu besuchen. Dort kam er jedoch nie an.
Belohnung ausgesetzt
Die Polizei bat „eventuelle Zeugen oder Spaziergänger, die sich im Park aufgehalten haben, sich zu melden.“ Wer hatte zur fraglichen Zeit – oder schon davor – einen oder mehrere Schüsse gehört? Wer hatte K. gesehen? Für Hinweise, die zur Klärung des Falls führten, setzte die Staatsanwaltschaft Dortmund eine Belohnung in Höhe von 3000 DM aus.
Schuss wurde vorsätzlich abgegeben
Einen Tag nach der erstmaligen Berichterstattung stand fest: Der tödliche Schuss war „mit ziemlicher Sicherheit“ vorsätzlich abgegeben worden. „Der Gerichtsmediziner teilte uns mit, daß man im Schädel des Opfers ein Projektil des Pistolenkalibers 6.35 gefunden hat“, zitierten die Ruhr Nachrichten den damaligen Ermittlungsleiter Werner Lohrengel. „Aus der Tatsache, daß der Gastarbeiter mit einer Pistole erschossen wurde und daß der Schußkanal horizontal verläuft, schließen wir mit ziemlicher Sicherheit, daß er vorsätzlich getötet wurde“, erklärte Lohrengel. Unklar sei noch, mit welcher Waffe und aus welcher Entfernung das Opfer erschossen worden sei.
Motiv weiterhin unklar
Vernehmungen von Bekannten und Freunden lieferten weiterhin keinen Hinweis auf ein mögliches Motiv. Erneut bat die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe. Wer hatte K. auf dem Weg von der Eisdiele am Busbahnhof zur Bergstraße gesehen? Es war unklar, ob er den Bus genommen oder sich zu Fuß auf den Weg gemacht hatte. War das spätere Opfer in Begleitung anderer Personen, nachdem es sich um 14.30 Uhr von seinen drei Begleitern getrennt hatte? Eine Personenbeschreibung folgte. Ein Foto des 35-Jährigen hatten die Tageszeitungen bereits in ihrem jeweils ersten Artikel nach der Tat abgedruckt.
Kannte K. seinen Mörder?
Am 15. November wurde bekanntgegeben, dass K. aus „einer Entfernung von nur 50 cm“ erschossen worden sei. Um welche Waffe es sich gehandelt habe, konnte noch nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden. Die Polizei nahm zu diesem Zeitpunkt an, dass es sich um „eine umgebaute Gaspistole handelt, da das Geschoß drei Zentimeter tief in den Körper des Getöteten eindrang“.
Als seine Leiche entdeckt wurde, habe K. „die Hände in den Taschen“ gehabt. Dies spreche gegen einen Kampf. Nach Ansicht der Polizei sei es durchaus möglich, dass sich K. in Begleitung seines Mörders befand, als er durch den Goldschmieding-Park gegangen sei. „Vielleicht hat sich der Täter aber auch versteckt und an sein Opfer herangeschlichen.“
Patronenhülse zum BKA gebracht
Eine am Tatort gefundene Patronenhülse, die zum fraglichen Geschoss passte, wurde mit einem Hubschrauber zum BKA gebracht. „Die Kripo hofft, daß die Experten dann auch Rückschlüsse auf die Tatwaffe ziehen können“, schrieben die Ruhr Nachrichten am 16. November.
Blonder Mann gesucht
„Kripo sucht langen Blonden“, titelten die Ruhr Nachrichten zwei Tage später. Eine an der Hochstraße wohnende Zeugin hatte gegen 14.55 Uhr, also kurze Zeit nach der Tat, einen Mann gesehen, der „aus dem Tal kam, in dem ein Spaziergänger die Leiche gefunden hatte“. Der große blonde Mann, der eine Kopfbedeckung getragen habe, sei nicht auf die Hochstraße gegangen, sondern parallel zur Bergstraße in den Wald zurückgelaufen. „Es ist möglich, daß der Unbekannte nichts mit dem Tod des Türken zu tun hat. Dann muß er den Schuß aber gehört haben“, erklärte der Leiter der Mordkommission. „In diesem Fall bittet die Polizei den Mann, sich zu melden.“
„Fahndungsblätter" und türkische Tageszeitungen
In der folgenden Berichterstattung taucht der „lange Blonde“ nicht mehr auf. Auf der Suche nach konkreten Hinweisen, gab die Polizei schließlich „Fahndungsblätter“ in türkischer und deutscher Sprache heraus und schaltete auch fünf in Deutschland erscheinende türkische Tageszeitungen ein. Der Leichnam des 35-Jährigen wurde indes in die Türkei überführt.
Eine überraschende Wende
Ob die „Fahndungsblätter“ oder die Berichte in einer türkischen Tageszeitung zu einem Durchbruch führten, ist offen. Am 22. und 23. November zeichnete sich jedenfalls eine Aufklärung des Falls ab – mit einer überraschenden Wende, die gleich für doppelte Verwirrung sorgte: Zum einen war der Getötete nicht der, für den er sich ausgegeben hatte, denn er hatte die Identität seines in der Türkei lebenden Bruders benutzt. „Er wollte vermutlich nach Deutschland ausreisen, als hier der Einreisestopp kam. Sein Bruder, der schon längere Zeit hier gearbeitet haben soll, hätte angeblich ausreisen dürfen aber – so die Zeugen – jetzt in seinem Heimatland bleiben wollen“, berichteten die Ruhr Nachrichten.
Auch der mutmaßliche Täter lebte offenbar unter falscher Identität an derselben Castrop-Rauxeler Wohnadresse wie das Opfer. Die WAZ schrieb, dass er sich als „Onkel“ des Opfers ausgegeben habe und sich „mit einem verfälschten Paß in der Bundesrepublik aufhielt. Das Lichtbild war ausgetauscht worden.“ Landsleute hätten gegenüber den Ermittlern erklärt, der mutmaßliche Täter habe einen falschen Namen geführt, weil er in der Türkei wegen der Tötung eines Menschen bereits eine langjährige Haftstrafe verbüßt habe. Wegen dieses Verbrechens habe er unter seinem richtigen Namen keine Ausreisegenehmigung aus der Türkei erhalten. Ein weiterer Zeuge gab an, dass der „Onkel“ eine Faustfeuerwaffe besessen habe, die der Mordwaffe sehr ähnlich sehe.
„Vor dem Hintergrund der derzeitigen Identitätsverwirrung gibt es noch keine schlüssige Antwort auf die Frage des Tatmotivs. Ebenso wie persönliche Differenzen kann ein Motiv auch darin liegen, daß beide unter falschen Personalien – wie es scheint – in Castrop-Rauxel lebten“, so die WAZ.
Haftbefehl erlassen
Gegen den „Onkel“ wurde ein Haftbefehl erlassen. Am 25. November schrieben WAZ und Ruhr Nachrichten, dass der 42-Jährige zugegeben habe, seit etwa anderthalb Jahren unter falschem Namen in Castrop-Rauxel zu leben. Auch habe er zugegeben, in der Türkei wegen einer versuchten und einer vollendeten Tötung zu einer Freiheitstrafe von insgesamt 35 Jahren verurteilt worden zu sein. Elf Jahre habe er davon verbüßt, die restlichen Jahre seien ihm durch eine Amnestie erlassen worden.
Der 42-Jährige war offenbar dreimal mit falschen Papieren nach Deutschland eingereist. Aber hatte er auch den tödlichen Schuss im Goldschmieding-Park abgegeben? Ein Geständnis blieb aus, der 42-Jährige stritt jegliche Beteiligung an der Tat ab. Ob das Verbrechen jemals vollständig aufgeklärt und der mutmaßliche Täter verurteilt wurde, bleibt offen. Auch ein Anruf von CASNews bei der Staatsanwaltschaft Dortmund im Oktober 2026 brachte diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse.
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- Quelle(n):
Autor
Nina Möhlmeier
Freie Mitarbeiterin
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