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Bild: KI-generiertes Symbolbild

Halal-Fleisch in Schulen: Zehn Tage bis zur klaren Antwort

Nach intensiven Diskussionen um die Schlachtmethoden klärte sich erst gestern Abend eine zentrale Frage

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Unsere Berichterstattung über die Schulverpflegung durch den Caterer "Muttis Küche" hat zu intensiven Diskussionen geführt. Die am heftigsten geführte Debatte drehte sich um die Schlachtmethode des verwendeten halal-zertifizierten Fleisches.


Da mussten wir uns in der Redaktion bei den Begrifflichkeiten auch erst einmal schlau machen. Was genau heißt "halal", was "haram", was bedeutet "schächten" und wo liegt der Unterschied zum "schlachten"? Das ist gar nicht so leicht, denn nicht immer sind die Begrifflichkeiten klar. Ohne jetzt in die Tiefe zu gehen, heißt "halal" im Kern "erlaubt". "Haram" steht für "verboten". Wie gesagt: sehr vereinfacht.


Schwieriger wird es beim Begriff des Schächtens. Während es bei einigen Definitionen heißt, dass das Schächten bereits der bloße "Blutschnitt" sei, der beim - ja, was? - Schlachten der Tiere angewendet wird, war sich die Mehrheit derer, mit denen wir sprachen oder der Quellen, die wir auswerteten, der Meinung, dass das die Frage mit einschließt, ob das Tier vorher betäubt wurde. Wurde es betäubt, spricht man vom Schlachten - wurde es vorher nicht betäubt, spricht man vom Schächten. Das ist das Ergebnis für uns in der Redaktion.


Wir wollten klären, ob Fleisch von Tieren in die Schulen kommt, bei denen die Tiere geschächtet wurden - also ohne Betäubung den Schnitt durch Kehle und Blutgefäße erhalten haben, um sie ausbluten zu lassen. Diese Frage zu klären, erforderte jedoch zu unserem Erstaunen mehr Zeit und Kommunikation, als wir dachten.


Am 30. Juli 2025 stellten wir Fragen an die Stadtverwaltung und an "Muttis Küche" - der Knoten geplatzt ist erst am gestrigen Tag, den 9. August 2025 gegen 22 Uhr. Da gab es eine verbindliche Antwort vom Caterer.


30. Juli 2025, 9:34 Uhr: Der erste Versuch
CASNews stellte "Muttis Küche" neun detaillierte Fragen zur Schulverpflegung in Castrop-Rauxel. Die zentrale Frage: Welche Zertifizierungsstelle stellt das Halal-Zertifikat aus, und wird bei der Schlachtung betäubt? Die Antwort: Schweigen.


1. August 2025, 9:21 Uhr: Die Stadt antwortet - aber nicht der Caterer
Die Stadt Castrop-Rauxel gab eine ausführliche Stellungnahme ab und behauptete: "Schächtung ist in Deutschland verboten!" und "Für nähere Auskünfte steht Ihnen auch Muttis Küche gern zur Verfügung." Von "Muttis Küche" selbst: nach wie vor kein Wort.


5. August 2025, 19:39 Uhr: Nachbohren bei der Stadt
Wir konfrontierten die Stadt mit der Realität: "Im Übrigen steht uns 'Muttis Küche' nicht - wie Sie schreiben - für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung. Muttis Küche reagiert auf unsere Anfrage bis heute nicht! Das sollte die Stadt vielleicht auch wissen und zur Kenntnis nehmen." Zugleich stellten wir klar: Nach EU-Recht kann durchaus geschächtetes Fleisch aus anderen EU-Ländern importiert werden.


8. August 2025, 15:06 Uhr: Erste Antwort nach neun Tagen
"Muttis Küche" brach ihr Schweigen - aber mit einer ausweichenden Antwort. Sie könnten "keine weiteren Angaben zur Schlachtmethode machen", man könne jedoch "davon ausgehen, dass hierbei die geltenden EU- bzw. deutschen Richtlinien eingehalten werden." Ein klares Nein zur Schächten-Frage? Fehlanzeige.


9. August 2025, 8:21 Uhr: Der zweite Versuch
Wir ließen nicht locker und stellten weitere präzise Nachfragen, unter anderem zur konkreten Zertifizierungsstelle und zur Herkunft des Fleisches.


9. August 2025, 10:43 Uhr: Erneut ausweichend
"Muttis Küche" wiederholte ihre Position: Man veröffentliche keine Details zu Lieferanten und könne "keine weiteren Angaben zur Schlachtmethode machen." Die Firma verwies erneut auf EU-Richtlinien, beantwortete aber weiterhin nicht konkret die Schächten-Frage.


9. August 2025, 14:56 Uhr: Die direkte Konfrontation
Wir stellten die ultimative Frage in aller Klarheit: "Können Sie ausschließen, dass in den Schulen in Castrop-Rauxel Fleisch verwendet wird, das durch Schlachtung ohne Betäubung ('Schächtung') gewonnen wurde? Ich bitte um eine klare Ja- oder Nein-Antwort."


9. August 2025, 21:54 Uhr: Die verbindliche Antwort
Nach zehn Tagen und unzähligen Nachfragen kam endlich die klare Antwort von C. Celebi von "Muttis Küche": "JA - wir verwenden ausschließlich Fleisch, das nach den geltenden EU-Richtlinien mit Betäubung geschlachtet wurde."


Die Antwort kam allerdings mit einer deutlichen Kritik an der Pressearbeit: Man wolle künftig keine weiteren Stellungnahmen mehr abgeben, da das Vertrauen in die Presse "stark erschüttert" sei.


Warum dauerte es so lange?


Natürlich fragen wir uns, warum es 10 Tage und viele Mails braucht, um zu dieser Antwort zu kommen. Denn dass dies ein sehr wichtiger Punkt bei unseren Lesern ist, sehen wir in den Kommentarspalten.


Das Problem bei der Kommunikation lag nicht nur im langen Schweigen, sondern auch darin, dass die gegebenen Antworten unklar blieben oder wichtige Hintergründe ausließen. Wenn die Stadt erklärt, dass das Schächten in Deutschland verboten sei, ist das nur die halbe Wahrheit: Es gibt Ausnahmeregelungen – und der Import von Fleisch, das durch Schächtung gewonnen wurde, ist erlaubt. Auch der Hinweis von „Muttis Küche“, man halte sich an deutsches und EU-Recht, beantwortete nicht die zentrale Frage, ob in den Schulmensen geschächtetes Fleisch verwendet wird. Deshalb war es notwendig, ganz konkret zu werden. Umso mehr erstaunt es, warum dem Caterer ein klares Bekenntnnis offenbar so schwerfiel.


Der Mailverlauf zeigt ein klassisches Kommunikationsdilemma: Während die Stadt behauptete, "Muttis Küche steht für nähere Auskünfte gern zur Verfügung", schwieg das Unternehmen neun Tage lang komplett. Als es dann antwortete, geschah dies zunächst ausweichend - offenbar in der Hoffnung, das Thema würde sich von selbst erledigen.


Erst die direkte, unmissverständliche Nachfrage nach einer Ja-oder-Nein-Antwort führte zur verbindlichen Klärung der für viele Leser zentralen Frage: In Castrop-Rauxels Schulen wird kein geschächtetes Fleisch verwendet.


Natürlich bleiben noch weitere Fragen offen - im Bereich "Kulturgut" und auch die arbeitsrechtlichen Aspekte, die bereits öffentlich aufgeworfen wurden, sind noch nicht beantwortet. Auch die Frage, wer das "Halal-Siegel" vergibt und nach welchen Bedingungen genau, ist weiter unbeantwortet. Nicht jedem dürfte klar sein, welche Bedingungen bei welchem Zertifizierer vorgeschrieben sind. Aber nach unserer Einschätzung ist die dringlichste Frage zunächst beantwortet.


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  • Quelle(n): CASNews

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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