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Bild: Kreis Recklinghausen, Svenja Küchmeister

Geflügelpest: Halterinnen und Halter sollten vorbereitet sein

Kreis-Veterinäramt rät zur Schaffung von Aufstallmöglichkeiten und erinnert an Meldepflicht

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In den vergangenen Wochen sind deutschlandweit wieder vermehrt Fälle der Geflügelpest aufgetreten – zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind vor allem Wildvögel wie Enten, Wildgänse, Kraniche, Schwäne und Greifvögel. Singvögel wie Amseln und Meisen sowie Tauben werden derzeit nicht im Monitoring erfasst. Auch einige Geflügelbetriebe melden bereits erste Fälle.


Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt aktuell noch keine Stallpflicht. Dennoch rät das Veterinäramt zur Vorsorge. „Geflügelhalter sollten sich trotzdem Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, erklärt Almut Kolitz vom Kreis-Veterinäramt. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten uns gemeldet werden.“


Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel zu verhindern, sollten Futterstellen und Tränken grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Geflügel darf ausschließlich mit Leitungswasser getränkt werden – Oberflächenwasser ist ungeeignet, da es Erreger enthalten kann.


Der Kreis Recklinghausen stellt unter www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste bereit, mit der Geflügelhalter selbst prüfen können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Sollte die Geflügelpest in der Region ausbrechen, kann es erforderlich sein, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder in abgedeckten Schutzvorrichtungen mit seitlichem Wildvogelschutz unterzubringen. Halterinnen und Halter sollten sich daher frühzeitig um geeignete Aufstallmöglichkeiten kümmern.


Das Veterinäramt weist außerdem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung gemeldet werden muss – unabhängig von der Anzahl der Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel, also Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Tauben, sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen.


Weitere Informationen zur Biosicherheit und zum Schutz von Hobbybeständen sind im Merkblatt des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NRW (LAVE) zu finden (Themen → Tiere → Tiergesundheit → Tierseuchen → Geflügelpest).


Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollte dies umgehend nachholen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW abrufbar. Eine Kopie der Anmeldung sollte zeitgleich an das Veterinäramt gesendet werden – per E-Mail an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361 / 53-2227.


Das Veterinäramt appelliert an alle Halterinnen und Halter, aufmerksam zu bleiben und die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.


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  • Quelle(n): Kreis Recklinghausen

Autor

Jannis Harwig

Jannis Harwig

Redakteur

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