28. Mai 2026
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Einlass nur mit Bronze?

Mehrere NRW-Freibäder mit verschärften Einlassregeln: Das sagt die Castrop-Rauxeler Stadtverwaltung

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Das Parkbad Nord öffnet am 1. Juni seine Tür. Andernorts wurde die Freibadsaison bereits eingeläutet. Angesichts zahlreicher Nichtschwimmer – Zahlen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zufolge, kann rund ein Fünftel der Kinder in Nordrhein-Westfalen nicht sicher schwimmen – und Sicherheitsbedenken wurden in einigen NRW-Freibädern die Einlassregeln verschärft. Kinder unter 16 Jahren ohne Begleitung Erwachsener kommen dort nur noch ins Freibad, wenn sie mindestens das Bronzeabzeichen vorweisen können.


Eine der Städte, die sich für diese Maßnahme entschieden hat, ist Verl. Die Stadt äußert sich dazu auf ihrer Internetseite wie folgt: „Sicher schwimmen zu können, ist die Grundlage für unbeschwerten Spaß im Wasser. Ab dieser Saison gibt es daher eine neue Einlassregel, die für mehr Sicherheit im Bad sorgen soll: Ohne Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren das Freibad künftig nur noch besuchen, wenn sie das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze („Freischwimmer“) besitzen und den Bronze-Ausweis zusammen mit ihrem Schülerausweis vorzeigen. Ein Foto der Ausweise auf dem Smartphone wird auch akzeptiert. Wer das Abzeichen noch nicht hat, kann es ganz unkompliziert im Freibad ablegen.“


In Castrop-Rauxel ist man diesen Schritt nicht gegangen. Wie bewertet die Castrop-Rauxeler Stadtverwaltung solche verschärften Zutrittsregeln? Regelverschärfungen wurden jedenfalls auch in unserer Stadt seitens der Politik diskutiert. Gibt es Änderungen, die jetzt im Parkbad Nord greifen?


Schon seit Jahren sei es so, dass Kinder unter zehn Jahren „nur Zutritt in Begleitung eines Erwachsenen oder einer anderen aufsichts- und verantwortungsfähigen Person haben“, erklärt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann auf Anfrage.


„Um sicherzustellen, dass sich im Schwimmerbecken wirklich nur Schwimmer aufhalten, gibt es ja viele Ideen, und das Bäderteam im städtischen Immobilienmanagement prüft und diskutiert auch alle Möglichkeiten und Vorschläge.“ Alles habe Vor- und Nachteile. So müssten bei einer Kontrolle der Schwimmabzeichen, die kein Lichtbild enthielten, konsequenterweise parallel dazu auch die Lichtbildausweise kontrolliert werden. „Bei hohem Besucheraufkommen, also dann, wenn es eigentlich am Wichtigsten ist, hält dies an der Kasse sehr auf und führt zu Unmut der Badegäste“, sagt die Stadtsprecherin. Es stelle sich zudem die Frage, bis zu welchem Alter die Schwimmabzeichen kontrolliert werden sollten. In der Praxis zeige sich nämlich, dass nicht unbedingt Kinder, sondern oft auch Jugendliche und junge Erwachsene nicht über die erforderlichen Schwimmkenntnisse verfügten.


„Personen, die nicht sicher schwimmen können, sind im Nichtschwimmerbecken am besten aufgehoben, und sollte das Badpersonal Nichtschwimmer im Schwimmerbecken entdecken, müssen diese ins Nichtschwimmerbecken wechseln“, so Maresa Hilleringmann.


Auf etwaige Änderungen angesprochen, weist die Stadtsprecherin noch einmal auf das aufgestockte Personal hin. Wie CASNews bereits Ende März berichtete, wird ab dieser Freibadsaison mehr Personal im Parkbad Nord im Einsatz sein. Das städtische Bäderteam besteht eigentlich aus 18 Mitarbeitenden. Vier Saisonkräfte sollen das Team bis Mitte September zusätzlich verstärken.


Für unseren Artikel fragten wir auch bei der DLRG an. Eine Antwort steht noch aus.


Update: Das sagt die DLRG


„Grundsätzlich begrüßen wir Maßnahmen, die der Sicherheit in Schwimmbädern dienen“, sagt Andreas Neuhaus, Vorsitzender der DLRG-Kreisgruppe Castrop-Rauxel e.V.. „Wichtig ist dabei aus unserer Sicht jedoch, dass Regelungen nachvollziehbar, praktikabel und für Familien möglichst einheitlich gestaltet werden.“


Das Schwimmabzeichen Bronze könne hierbei ein sinnvoller Nachweis dafür sein, dass grundlegende Schwimmfähigkeiten vorhanden seien. Gleichzeitig ersetze ein Abzeichen jedoch weder die allgemeine Aufsichtspflicht noch die Eigenverantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten. In diesem Zusammenhang weise die DLRG seit Jahren darauf hin, dass insbesondere das Seepferdchen-Abzeichen noch kein Nachweis für sicheres Schwimmen sei. Es bestätige erste grundlegende Fähigkeiten im Wasser, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Kinder auch in ungewohnten Situationen sicher handeln könnten.


„Die DLRG beobachtet seit längerer Zeit, dass die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen insgesamt zurückgeht. Auch vor Ort stellen wir fest, dass viele Kinder später schwimmen lernen oder mit größeren Unsicherheiten ins Wasser gehen“, so Neuhaus. „Sicher schwimmen“ bedeutet aus DLRG-Sicht „deutlich mehr als das reine Fortbewegen im Wasser. Entscheidend ist vielmehr, sich auch bei Erschöpfung, Unsicherheit oder unerwarteten Situationen ruhig und selbstständig über Wasser halten zu können.“


Die Gründe für die steigende Zahl an Nichtschwimmern seien vielfältig. Dazu zählten unter anderem eingeschränkte Wasserzeiten, fehlende Schwimmbadkapazitäten, lange Wartelisten für Schwimmkurse sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Hinzu komme, dass die Schwimmausbildung in den DLRG-Gliederungen in der Regel vollständig ehrenamtlich organisiert werde. Die Ausbildung erfolge durch engagierte Mitglieder, die sich hierfür entsprechend qualifiziert und weitergebildet hätten. Anders als bei kommerziellen Angeboten stünden jedoch keine hauptamtlichen oder dauerhaft bezahlten Schwimmlehrkräfte zur Verfügung. „Dadurch sind die Ausbildungskapazitäten naturgemäß begrenzt“, sagt Andreas Neuhaus.


„Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, die Rahmenbedingungen für die Schwimmausbildung langfristig zu stärken. Dazu gehören insbesondere ausreichende Wasserflächen, verlässliche Trainingszeiten und die Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen. Nur so kann nachhaltig sichergestellt werden, dass möglichst viele Kinder frühzeitig und sicher schwimmen lernen.“


Für die DLRG bleibt Schwimmenlernen „eine der wichtigsten Maßnahmen zur Unfallprävention und damit ein zentraler Beitrag zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von konkreten Einlassregelungen einzelner Bäder.“


  • Quelle(n):

Autor

Nina Möhlmeier

Nina Möhlmeier

Freie Mitarbeiterin