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Blauzungenkrankheit: Veterinäramt rät Tierhaltern zur schnellen Impfung

Kreis Recklinghausen und Stadt Herne liegen nach Ausbruch in Aachen in der Restriktionszone

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Nach dem bestätigten Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp BTV-8 in der Städteregion Aachen hat das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen eine dringende Empfehlung ausgesprochen. Da der Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne innerhalb der eingerichteten Restriktionszone von 150 Kilometern liegen, werden Tierhalter aufgefordert, ihre Tiere zeitnah impfen zu lassen.


Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die durch blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen wird. Betroffen sind unter anderem Schafe, Ziegen, Rinder, andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas. Je nach Witterung können die Gnitzen Entfernungen von bis zu 150 Kilometern zurücklegen.


Seit Oktober 2025 wurden in Deutschland vermehrt Nachweise des Virus vom Serotyp BTV-8 gemeldet. Nach ersten Fällen in Nachbarstaaten wurde das Virus inzwischen in mehreren Bundesländern nachgewiesen, darunter Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland – und nun auch in der Städteregion Aachen. Mit einer weiteren Ausbreitung nach Norden und damit auch nach Nordrhein-Westfalen ist nach Einschätzung der Behörden zu rechnen.


Im Falle eines bestätigten Ausbruchs wird automatisch eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet. Aus dieser Zone dürfen empfängliche Tiere nur unter bestimmten Voraussetzungen verbracht werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Ausbruch in einem anderen Bundesland festgestellt wird. Gegen den Serotyp BTV-8 stehen nach Angaben des Veterinäramtes wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung.


Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium weist zudem darauf hin, dass der Serotyp BTV-3 weiterhin im gesamten Bundesgebiet vorkommt. Impfungen gegen diesen Serotyp sollten daher konsequent fortgeführt werden. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Auffrischungsimpfungen bereits geimpfter Tiere sollten spätestens bis Mai abgeschlossen sein, um Tierverluste zu vermeiden.


Wir empfehlen den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die Impfungen gegen BTV-8 und BTV-3 zeitnah durchzuführen. Nur so kann die Gesundheit der Tiere geschützt werden. Die Tierhalter können auf diese Weise auch wirtschaftliche Schäden vermeiden“, betont Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts des Kreises Recklinghausen. Er rät dazu, frühzeitig Kontakt mit den jeweiligen Hoftierärzten aufzunehmen, damit der benötigte Impfstoff bestellt werden kann.


Weitere Informationen zu den geltenden Auflagen in der Restriktionszone sowie zu Transportregelungen für Tiere stellt das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung. Hinweise finden sich unter www.lave.nrw.de (Suchbegriff: Blauzungenkrankheit).


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  • Quelle(n): Kreis Recklinghausen

Autor

Maren Giese

Maren Giese

Redakteurin

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