Ausreisepflichtige Personen: wenn die Stadtverwaltung auf Pressefragen nicht antwortet
Seit neun Tagen wartet CASNews auf eine Stellungnahme zu ausreisepflichtigen Personen in Castrop-Rauxel – warum wir die Zahlen nicht ohne Einordnung veröffentlichen wollten
- 21.10.2026 um 08:08
- Castrop-Rauxel
176 ausreisepflichtige Personen, 133 davon mit einer Duldung, lediglich zwei Rückführungen im ersten Halbjahr 2026: Eine Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP enthält diese Zahlen für Castrop-Rauxel. CASNews wollte diese Zahlen näher beleuchten und hat der Stadtverwaltung bereits am 12. Oktober 2026 einen Fragenkatalog geschickt. Bis zum heutigen Mittwoch (21. Oktober) liegt der Redaktion dazu keine inhaltliche Antwort vor.
Dabei ging es uns von Anfang an nicht darum, die Zahlen einfach nur zu veröffentlichen. Statistische Angaben allein erzählen häufig nur einen Teil der Geschichte. Gerade bei einem sensiblen Thema wie der Ausreisepflicht ist es wichtig, Hintergründe zu verstehen, Entwicklungen einzuordnen und mögliche Ursachen zu erklären. Genau deshalb wollten wir der Stadtverwaltung Gelegenheit geben, die Zahlen aus ihrer Sicht zu erläutern, bevor wir darüber berichten.
Was die Landesregierung veröffentlicht hat
Ausgangspunkt ist die Landtagsdrucksache 18/21565, mit der die Landesregierung eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Marcel Hafke und Alexander Steffen beantwortet hat. Unter dem Titel „Coesfelder Liste: Wie hoch ist die Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen in den einzelnen Kommunen?“ hatten die Abgeordneten unter anderem nach der Zahl ausreisepflichtiger Menschen, bestehenden Duldungen, Abschiebungshindernissen und tatsächlich erfolgten Aufenthaltsbeendigungen gefragt.
Für Castrop-Rauxel weist die Statistik zum 30. Juni 2026 insgesamt 176 ausreisepflichtige Personen aus. Ende 2022 waren es noch 314 gewesen. Bis Ende 2024 sank die Zahl auf 152, bevor sie wieder auf 162 Ende 2025 und schließlich 176 Mitte 2026 anstieg.
Von den 176 Personen verfügten 133 über eine Duldung. Eine solche Duldung bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Die Ausreisepflicht besteht dabei grundsätzlich fort. Die Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Zahl ausreisepflichtiger Personen nicht unmittelbar geschlossen werden kann, wie viele Menschen tatsächlich zurückgeführt werden können. Die Statistik unterscheidet zudem nicht gesondert zwischen ausreisepflichtigen und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen.
Bemerkenswert ist auch die statistische Erfassung der Duldungsgründe: Bei 89 Menschen werden lediglich „sonstige Gründe“ angegeben, bei weiteren 33 „diverse Gründe“. Zusammen betrifft das 122 der 133 geduldeten Personen. Nur in zwei Fällen werden fehlende Reisedokumente als Grund genannt, in neun Fällen familiäre Bindungen. Welche konkreten Sachverhalte sich hinter den großen Sammelkategorien verbergen, lässt sich aus der Landtagsantwort nicht erkennen.
Auch die Zahl der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigungen wirft Fragen auf. Für das Jahr 2025 sind elf Rückführungen und sechs freiwillige Ausreisen aus Castrop-Rauxel dokumentiert. Im ersten Halbjahr 2026 waren es lediglich zwei Rückführungen und drei freiwillige Ausreisen. Welche rechtlichen oder praktischen Gründe diese Zahlen beeinflussen, geht aus der Statistik nicht hervor. Ein unmittelbarer Rückschluss auf die Arbeit der örtlichen Ausländerbehörde ist deshalb nicht möglich.
CASNews fragt nach – die Antwort bleibt aus
Am Montag, 12. Oktober 2026, um 13.30 Uhr hat CASNews deshalb eine Presseanfrage mit acht Themenkomplexen an die Stadtverwaltung gerichtet. Bereits eine Minute später bestätigte das städtische Ticketsystem automatisch den Eingang und vergab eine Ticketnummer. Eine inhaltliche Antwort oder persönliche Rückmeldung der Verwaltung ist jedoch bis zum heutigen Mittwoch (21. Oktober) nicht eingegangen.
Die Redaktion wollte unter anderem wissen, wie viele der 176 Personen tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei wie vielen einer Rückführung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen. Weitere Fragen betrafen die konkreten Gründe für die Duldungen, die Dauer der bestehenden Ausreisepflicht und die Ursachen für die dokumentierten Zahlen bei Rückführungen und freiwilligen Ausreisen.
Auch die personelle Ausstattung der Castroper Ausländerbehörde und die Zusammenarbeit mit den zentralen Ausländerbehörden waren Gegenstand der Anfrage. Hintergrund der Landtagsanfrage war unter anderem die öffentliche Diskussion um die sogenannte „Coesfelder Liste“. Dabei ging es um ein Unterstützungsangebot der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld an die Stadt Köln bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten. CASNews wollte deshalb wissen, ob es auch in Castrop-Rauxel entsprechende Unterstützungsangebote gegeben hat und wie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden funktioniert.
In unserer Anfrage haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwaltung auch mitteilen könne, wenn einzelne Daten nicht vorliegen oder nicht ausgewertet werden können. Es ging also keineswegs darum, Antworten auf Fragen zu verlangen, die sich möglicherweise gar nicht beantworten lassen. Auch eine entsprechende Erklärung wäre für die Berichterstattung hilfreich gewesen.
Die Zahlen sind inzwischen öffentlich – die Einordnung fehlt
Neun Tage nach Eingang der Anfrage liegen CASNews damit weiterhin keine inhaltlichen Antworten vor. Die automatische Eingangsbestätigung mit Ticketnummer blieb bislang die einzige Reaktion der Stadtverwaltung.
Inzwischen hat auch die Recklinghäuser Zeitung die Zahlen aus der Landtagsantwort aufgegriffen und auf Grundlage einer Pressemitteilung der FDP darüber berichtet. Die Zahlen stehen damit bereits im öffentlichen Raum. Die von CASNews erbetene Einordnung durch die Stadtverwaltung steht jedoch weiterhin aus.
Genau diese Einordnung war der Grund, weshalb CASNews die Zahlen nicht bereits am 12. Oktober veröffentlicht hat. Natürlich hätten wir die Angaben aus der Landtagsdrucksache unmittelbar übernehmen und daraus eine Meldung machen können. Wir wollten aber mehr wissen: Was bedeuten diese Zahlen konkret für Castrop-Rauxel? Warum entwickeln sie sich so, wie sie es tun? Und welche Möglichkeiten und Grenzen hat die örtliche Verwaltung?
Ohne diese Informationen besteht die Gefahr, dass statistische Angaben falsch verstanden oder vorschnell interpretiert werden. Eine geringe Zahl von Rückführungen bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass eine Behörde untätig ist. Es können rechtliche Hindernisse, fehlende Dokumente, familiäre Bindungen oder andere Gründe eine Rolle spielen. Umgekehrt ist es selbstverständlich legitim, nach möglichen organisatorischen Problemen oder Verbesserungspotenzialen zu fragen.
Behörden haben eine gesetzliche Auskunftspflicht
Die Beantwortung journalistischer Anfragen ist keine freiwillige Serviceleistung einer Stadtverwaltung. In Nordrhein-Westfalen regelt § 4 Absatz 1 des Landespressegesetzes die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber Vertretern der Presse. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, die der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse dienen.
Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa wenn Geheimhaltungsvorschriften entgegenstehen, schutzwürdige private Interessen verletzt würden, laufende Verfahren gefährdet werden könnten oder der Umfang einer Anfrage das zumutbare Maß überschreitet.
Auch müssen Behörden nicht jede gewünschte statistische Auswertung eigens erstellen. Sie können beispielsweise mitteilen, dass bestimmte Informationen nicht erhoben werden oder eine Auswertung nicht möglich ist. Eine allgemeine, auf eine bestimmte Zahl von Tagen festgelegte Antwortfrist enthält das Landespressegesetz ebenfalls nicht. Ob eine Auskunft ausreichend zeitnah erfolgt, hängt unter anderem von der Dringlichkeit und dem Umfang der Anfrage ab.
Gleichwohl ist die Presse auf zeitnahe Auskünfte angewiesen. Nachrichten verlieren an Aktualität, wenn notwendige Informationen erst mit erheblicher Verzögerung zur Verfügung stehen. Gerade bei komplexen Themen besteht zudem ein öffentliches Interesse daran, nicht ausschließlich Zahlen zu veröffentlichen, sondern auch deren Hintergründe zu erklären.
Warum CASNews darüber berichtet
CASNews macht die ausstehende Antwort nicht öffentlich, um der Stadtverwaltung pauschal eine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Acht Themenkomplexe erfordern möglicherweise Abstimmungen innerhalb der Verwaltung, die Zeit in Anspruch nehmen. Ob und in welchem Umfang die erfragten Daten dort überhaupt vorliegen, ist der Redaktion bislang nicht bekannt.
Allerdings gehört es zu einer transparenten Berichterstattung, auch offenzulegen, wenn Informationen trotz einer konkreten Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt wurden. Leser sollen nachvollziehen können, welche Erkenntnisse auf öffentlich zugänglichen Dokumenten beruhen und an welchen Stellen eine ergänzende Einordnung durch die zuständige Verwaltung fehlt.
Für CASNews ist dies nicht die erste Erfahrung mit ausbleibenden oder unvollständigen Antworten auf Presseanfragen. Umso wichtiger erscheint es uns, den Umgang mit solchen Anfragen gelegentlich selbst zum Gegenstand der Berichterstattung zu machen – sachlich, nachvollziehbar und ohne persönliche Vorwürfe.
Die Fragen bleiben bestehen
Die Zahlen sind öffentlich, die Fragen dazu ebenfalls. Was bislang fehlt, ist die Einordnung der zuständigen Stadtverwaltung. CASNews hätte diese gerne bereits in die ursprüngliche Berichterstattung einfließen lassen. Dass dies bislang nicht möglich war, möchten wir gegenüber unseren Lesern transparent machen.
Selbstverständlich wird CASNews eine Stellungnahme der Stadtverwaltung berücksichtigen, sobald sie vorliegt. Denn unser Anspruch bleibt, nicht nur Zahlen wiederzugeben, sondern auch zu erklären, was hinter ihnen steckt. Dazu sind Auskünfte der zuständigen Behörden ein wichtiger Bestandteil journalistischer Arbeit.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
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