Angela R: Wann erfolgt Auslieferung aus Litauen?
Staatsanwalt Henner Kruse: Anwälte erhalten zeitnah Akteneinsicht
- 29.06.2026 um 15:59
- Castrop-Rauxel
Seit dem 23. Januar war Angela R. untergetaucht. Am 19. Juni wurde sie in Litauen festgenommen. Die 17-Jährige aus Castrop-Rauxel steht unter dringendem Verdacht, den 17-jährigen Onur am 14. Januar „geplant, ohne rechtfertigenden Grund und heimtückisch mit einem Messer getötet zu haben.“ CASNews sprach mit dem Dortmunder Staatsanwalt Henner Kruse über das weitere Vorgehen.
„Es wurde weltweit gefahndet, und es gab Erkenntnisse, dass sie sich in Litauen aufhält“, blickt Henner Kruse zurück. Die Festnahme sei am 19. Juni um 18:10 Uhr in Klaipėda erfolgt. „Wir haben eine schriftliche Information über das LKA erhalten. Wie es im Einzelnen abgelaufen ist, wissen wir bisher nicht, aber wir würden solche Informationen auch nicht herausgeben“, so Kruse. Dies hat insbesondere damit zu tun, dass Angela R. minderjährig ist.
Ob ein Hinweis aus Deutschland zur Festnahme in der litauischen Hafenstadt mit knapp 161.000 Einwohnern führte, lässt die Staatsanwaltschaft offen. Wie berichtet, hatte die Familie des getöteten Onur eine Belohnung von 20.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der mutmaßlichen Täterin führen. Die Polizei hatte im Mai gegenüber CASNews bestätigt, dass vereinzelt Hinweise eingegangen seien und man hoffe, dass der entscheidende dabei sei.
Derzeit befindet sich Angela R. in einem litauischen Jugendgefängnis. Wann sie nach Deutschland überstellt wird, ist offen. Man gehe davon aus, dass es einige Wochen dauere. „Laut ihres Verteidigers (Anmerkung der Redaktion: Burkhard Kapteinat) ist sie mit der Auslieferung einverstanden“, sagt Henner Kruse. Wäre sie es nicht gewesen, hätte eine Bewilligungsentscheidung der litauischen Behörden erfolgen müssen.
Die Zusammenarbeit mit den Behörden in Litauen sei nach Auskunft der Zielfahndung des LKA sehr gut gewesen, so Kruse. „Wir haben jedoch keine Erfahrungen mit Litauen, wie schnell es bezüglich einer Auslieferung geht.“
Die Anwälte des Opfers und der mutmaßlichen Täterin bekämen nun zeitnah Akteneinsicht und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft müsse ihrerseits prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe, der zur Anklage führe. Nach der Überstellung nach Deutschland käme Angela R. in Untersuchungshaft – und es müsse geprüft werden, „inwieweit eine Anklage gerechtfertigt ist“.
Bei einem Tötungsdelikt wäre die Jugendkammer am Landgericht Dortmund zuständig.
Zum Hintergrund: Kurz nach der tödlichen Messerattacke am 14. Januar wurde Angela R. an ihrer Wohnanschrift festgenommen. Obwohl sie offenbar mehrere widersprüchliche Angaben zum Tatgeschehen gemacht hatte, wurde sie am nächsten Tag aus dem Polizeigewahrsam entlassen, weil man nicht habe ausschließen können, „dass sie sich in Notwehr gegen einen sexuellen Übergriff des 17-Jährigen verteidigt hatte.“ Später hätten sich jedoch konkrete Hinweise auf eine geplante Tat ergeben. Gegen die Tatverdächtige wurde ein Haftbefehl erlassen, jedoch war sie zu diesem Zeitpunkt bereits untergetaucht.
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- Quelle(n):
Autor
Nina Möhlmeier
Freie Mitarbeiterin
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